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Nach Alko-Fahrt: Kärntner Politikerin wurde Führerschein abgenommen

Kärntner SPÖ-Politikerin fuhr mit mindestens 1,6 Promille in den Straßengraben. Ihr wurde der Führerschein abgenommen. Als Konsequenz kündigt sie ihren Rückzug aus der Politik an.

Der Alko-Test zeigte eine starke Alkoholisierung | Mit einem starken Rausch baute eine Kärntner Politikerin einen Unfall
© APA/Symbolbild
Der Alko-Test zeigte eine starke Alkoholisierung|Mit einem starken Rausch baute eine Kärntner Politikerin einen Unfall
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt

Der Einsatz liegt bereits einige Tage zurück: Am 25. Oktober wurden die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Ebenthal frühmorgens aus dem Schlaf gerissen. Auf der Niederdorfer Straße war ein Fahrzeug von der Straße abgekommen und in den Graben gerutscht. Verletzt wurde niemand. Allerdings stellten die ebenfalls hinzugezogenen Polizisten fest, dass die Lenkerin in dieser Nacht zu tief ins Glas geschaut hatte. Matthias Kogelnig, Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten, bestätigt eine „schwere Alkoholisierung“. Mit dieser Formulierung wird ein Rausch von zumindest 1,6 Promille beschrieben.

Rechtsfolgen der Alko-Fahrt

Werden bei einem Autolenker 1,6 oder mehr Promille Alkohol im Blut festgestellt, hat das weitreichende Konsequenzen: eine Geldstrafe von 1600 Euro bis 5900 Euro, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Besuch beim Amtsarzt, Nachschulung und eine verkehrspsychologische Stellungnahme.

Die Frau, die sich derart betrunken ans Steuer gesetzt hatte, ist in Ebenthal keine Unbekannte. Wie Bürgermeister Christian Orasch (SPÖ) auf Nachfrage bestätigt, handelt es sich um seine Vizebürgermeisterin Barbara Domes (ebenfalls SPÖ). „Ein solches Verhalten ist unentschuldbar. Sie hat bereits Konsequenzen gezogen und mir den Rücktritt angeboten“, sagt Orasch. Ob er diesen annehmen wird, will der Bürgermeister nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub in der kommenden Woche entscheiden. Fest steht jedenfalls, dass Domes bei der nächsten Gemeinderatswahl im Februar nicht mehr kandidieren wird.

Die Vizebürgermeisterin gibt sich reumütig: „Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe. So etwas macht man nicht.“ Der angekündigte Rückzug sei nun das Beste für sie.

Unterschiedliche Alkoholisierungsgrade

Die Polizei spricht von einer leichten Alkoholisierung bei 0,5 bis unter 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut. Eine mittlere Alkoholisierung geht von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille. Ab einer Alkoholisierung von 1,6 Promille handelt es sich um eine schwere Alkoholisierung. Ein solcher kann unter anderem folgende Auswirkungen auf einen Menschen haben: Realitätsverkennung, Stimmungsschwankungen, schwere Koordinationsstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Orientierungsstörungen und eine lallende Aussprache.