In Klagenfurt: Sollen auch Nichtgewählte in die Stadtregierung kommen?
SPÖ, ÖVP und Team Kärnten wollen das Stadtrecht ändern, damit auch Personen ohne Gemeinderatsmandat in den Stadtsenat einziehen können. Die FPÖ spricht von einem „absoluten No-Go“.
Politiker sind in Österreich eine unbeliebte Gattung. Dementsprechend verlockend wirkt die Aussicht auf unabhängige Fachleute, die von Parteien in Regierungsfunktionen gehievt werden. In Klagenfurt wäre das aktuell nicht möglich. Und geht es nach der Kärntner FPÖ, bleibt das so. In einer Aussendung stellt sich die Partei gegen den Vorschlag, das Stadtrecht so zu ändern, dass künftig auch Personen in den Stadtsenat einziehen können, die auf dem Wahlvorschlag weit hinten stehen oder gar nicht kandidiert haben. „Das ist ein absolutes No-Go“, wird Landesparteiobmann Erwin Angerer zitiert.
Damit stößt er eine öffentliche Debatte an. Derzeit können nämlich nur Mitglieder des Gemeinderats in den Stadtsenat gewählt werden. Dafür ist eine einfache Mehrheit innerhalb der eigenen Fraktion nötig. Diese Regel bremst nicht nur Quereinsteiger aus: Auch ein Ersatzgemeinderat kommt erst zum Zug, wenn alle vor ihm gereihten Personen verzichten. Diese Problematik beschäftigte in dieser Periode etwa die SPÖ, als sie Ronald Rabitsch, der auf Platz 21 kandidiert hatte, zum Vizebürgermeister machen wollte.
Bürgermeister gegen „Aufblähung“
Nun spricht sich die Partei gemeinsam mit der ÖVP und dem Team Kärnten für eine Änderung des Stadtrechts aus. Beschließen müsste sie der Landtag. In der vergangenen Woche kam es dort zu einem überfraktionellen Gespräch, das zum Auslöser des freiheitlichen Grolles wurde. Der ÖVP-Klubobmann im Landtag, Markus Malle, kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Immerhin wäre Klagenfurt mit einer solchen Regelung nicht allein. „Wir orientieren uns an anderen Landeshauptstädten wie Graz, wo es diese Möglichkeit bereits gibt“, sagt Malle. Eine große Veränderung sei die Novelle für ihn nicht. Ob sie kommt, ist allerdings offen.
In Graz möglich, in Klagenfurt nicht
Die Bestimmung in § 26 Statut der Landeshauptstadt Graz, wonach auch Personen, die nicht dem Gemeinderat angehören, jedoch in den Gemeinderat wählbar sind, Mitglieder des Stadtsenates sein können, gab es bereits in der Stammfassung dieses Statuts aus dem Jahr 1967. Wie oft seither Personen, die nicht dem Gemeinderat angehörten, in den Stadtsenat gewählt wurden, ist für die zuständige Präsidialabteilung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht festzustellen.
Ein Knackpunkt sind die Kosten. Ein Stadtsenatsmitglied ohne Gemeinderatsmandat wäre nur im Stadtsenat stimmberechtigt. Sofern der Landtag nicht zugleich eine Reduktion der derzeit 45 Sitze im Gemeinderat beschließt, müsste also für jeden zusätzlich entsandten Stadtrat oder Vizebürgermeister ein weiterer Gemeinderat bezahlt werden. Der Verdienst liegt aktuell bei rund 1000 Euro pro Monat.
Bürgermeister Christian Scheider (FSP) steht dem Vorhaben deshalb kritisch gegenüber. „Ich war und bin derjenige, der sich strikt für eine Reduktion des Stadtsenates und Gemeinderates ausspricht. Das, was SPÖ, ÖVP und Team Kärnten anstreben, wäre eine massive Aufblähung“, sagt er und fordert weitere Beratungen. Von der pauschalen Ablehnung der FPÖ hält Scheider indes wenig. „Ein demokratischer Reformprozess lebt schließlich davon, dass unterschiedliche Ideen eingebracht, offen diskutiert und auch kontrovers beurteilt werden können.“