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In Geldnot: Als Polizei anklopfte, sprang Bordell-Gast aus Fenster

Steirer soll im Laufhaus eine Prostituierte um ihren Lohn geprellt haben. Als er zurückkam, um seine Kleidung zu holen, traf er auf die alarmierte Polizei.

Mann bei Fenster
© Fotolia
Mit einem Sprung aus dem Fenster versuchte der Laufhaus-Gast zu flüchten
Christian Penz
Redakteur Bundesland Steiermark

Eine „blöde Nacht“ sei es gewesen, übt sich der Steirer in leiser Selbstkritik. „Punkt. Aus.“ Tatsächlich ist bei seinem Laufhaus-Besuch viel schiefgelaufen. Zunächst soll er einer Prostituierten die in Anspruch genommenen, vereinbarten sexuellen Dienstleistungen nicht bezahlt haben. Deshalb kam es zwischen den beiden zu einer Rangelei, die der 28-Jährige dazu genutzt haben soll, der Frau 2000 Euro zu rauben. Der Arbeiter verschwand – kehrte aber wieder zurück, um seine zurückgelassene Bekleidung abzuholen. Nächster Teil in der Fehlerkette: Als der Gast bei der Rückkehr im Laufhaus von der Polizei ertappt wurde, sprang er aus dem Fenster. Und demolierte zum Drüberstreuen auf seiner Flucht auch noch einen Gartenzaun.

Betrug, räuberischer Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung werden dem 28-Jährigen am Grazer Straflandesgericht deshalb angelastet. „Schuldig nur beim Zaun, aber den Schaden hab‘ ich gut gemacht. Punkt. Aus“, versucht der Angeklagte vor Richter Hanspeter Draxler zu punkten. „Geld hab‘ ich aber keines weggenommen.“

Die Prostituierte hatte vor der Polizei geschildert, dass 500 Euro für zwei Stunden vereinbart gewesen seien. Ihr Gast versprach, per Sofort-Überweisung an ihr spanisches Konto zu zahlen. Das würde allerdings etwas dauern. Nach dem Akt war klar – die Zahlung blieb aus. „Die Überweisung wurde storniert, weil nicht genügend Geld am Konto war und der Angeklagte auch keinen Überziehungsrahmen hat“, so Staatsanwältin Gerhild Rausch-Gharibeh.

Sie erklären, dass die Folgestunden teurer als die erste Stunde gewesen sind? – Ja, aber ich hab‘ den Preis ignoriert. In der Euphorie habe ich mich finanziell überschätzt.

— Dialog Richter - Angeklagter

„Ich hatte Paranoia und sprang“

Der Angeklagte trägt eine andere Geschichte vor: „Ich wusste nicht, dass mein Konto nicht gedeckt ist. In der Euphorie habe ich mich finanziell überschätzt.“ Gerangelt habe er mit der Frau, weil sie ihm sein Handy weggenommen habe. Und die fehlenden 2000 Euro? „Warum fliehen Sie, wenn Sie nicht gestohlen haben?“, fragt der Richter dazu. – „Ich hatte Paranoia und sprang deshalb aus dem Fenster. Punkt. Aus.“

Das Schöffengericht spricht den Steirer für Betrug (unbezahlte Dienstleistungen) und Sachbeschädigung (Zaun) schuldig: „Wir meinen, dass Sie genau gewusst haben, dass sie die Frau nicht bezahlen konnten“, begründet der Vorsitzende. Ergibt 720 Euro Geldstrafe. „Kein Beweissubstrat“ gibt es hingegen beim angeklagten Raub der 2000 Euro und der Körperverletzung – hier wird der 28-Jährige freigesprochen. Der Bordellgast nimmt das Urteil an. Punkt. Aus.