Bürokratiealarm in der Werkstatt: „Du füllst nur noch Zettel aus“
Der Grazer Geigenbauer Rupert Hofer vertritt das steirische Kunsthandwerk, das derzeit massiv unter dem Bürokratieaufwand durch die EU-Verpackungsverordnung leidet.

Nein, ins Eck der „EU-Schimpfer“ will er sich nicht verräumen lassen. Rupert Hofer ist hörbar um einen sachlichen – und doch bestimmten – Ton bemüht. Der renommierte Grazer Geigenbauer vertritt auch das steirische Kunsthandwerk als Branchensprecher. Und in den Betrieben sorgen seit einiger Zeit vier Buchstaben für gehörige Verärgerung: „PPWR“. Das steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, eine EU-Verpackungsverordnung, die Mitte August in Kraft getreten ist. Das Ziel, den Verpackungsmüll einzudämmen, Mehrweg und Recycling zu stärken, sei wichtig und richtig, betont Hofer. Das Wie sei aber ein „einziges Trara“ und insbesondere für kleine Betriebe ein bürokratischer Hürdenlauf.
So können beim grenzüberschreitenden Versand für die jeweiligen Verpackungen zusätzlich Registrierungs- und Meldepflichten und weitere Vorgaben im Bestimmungsland anfallen. Welche Pflichten konkret greifen, hänge dann vom Vertriebsmodell, der Rolle des Unternehmens und den jeweiligen Vorgaben ab. „In allen 27 EU-Staaten existieren jeweils eigene Verpackungs- und Entsorgungssysteme. Für jedes Land, in das man liefert, benötigt man einen Bevollmächtigten sowie die entsprechende Registrierung“, so Hofer. Das führe zu einem enormen Aufwand und zu zusätzlichen Kosten, etwa durch Anmeldegebühren pro Land.
„Rückkehr zu einer vernünftigen Balance“
Vor allem für kleine Kunsthandwerker oder Kleinbetriebe, die nur wenige Produkte im Jahr ins europäische Ausland verkaufen, „stehen die administrativen Kosten in keinem Verhältnis mehr zum Ertrag, gerade bei wenigen Bestellungen fallen fixe Kosten besonders schwer ins Gewicht“, sagt Hofer. Damit verliert der EU-Binnenmarkt mit 27 Mitgliedstaaten für kleine Unternehmen seinen Wert, weil man sich den Zugang erst durch mehrere nationale Verwaltungssysteme erarbeiten muss. Dabei würden Kleinbetriebe in der Praxis ohnehin oft wiederverwertete oder regional organisierte Kartonagen im Sinne der Nachhaltigkeit verwenden.
„Das Recherchieren, Einholen von Informationen bei Lieferanten und das Dokumentieren binden so viel Arbeitszeit, dass kaum noch Zeit für die eigentliche Arbeit bleibt. Statt in der Werkstatt zu arbeiten, füllst du dann nur noch Zettel aus.“ Dabei kämpft auch Hofer selbst ohnehin mit einer ganzen Reihe von bürokratischen Auflagen. Allein in seinem Geigenbau-Atelier „schlagen“ neben der EU-Verpackungsverordnung u. a. auch die Artenschutz-Verordnung, die eine Registrierung von 900 Geigenbögen notwendig gemacht hat, sowie für Klanghölzer zum Teil auch die Entwaldungsverordnung zu.
Jüngste Signale auf EU-Ebene, wonach es für kleinere Unternehmen Ausnahmen oder sogar Befreiungen geben soll, begrüßt Hofer ausdrücklich. Gemeinsam mit der WKÖ-Sparte Gewerbe und Handwerk fordert er „eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen gemäß der europäischen Definition, also mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz – für sie sollen Bagatellgrenzen und vereinfachte Pflichten für geringe Verpackungsmengen gelten.“ Ziel müsse es sein, „zu einer vernünftigen Balance zurückzukehren“, so sein Appell. „Der Umweltschutzgedanke und die Eigenverantwortung der Betriebe müssen gewahrt bleiben, gleichzeitig braucht es aber praktikable und unkomplizierte Lösungen, die den Handwerker und die eigentliche Arbeit wieder in den Mittelpunkt stellen.“
