Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Juristen antworten: Sparen wir uns die Unabhängigkeit?

Elisabeth Paar
© APA
Statue der Justitia im Justizpalast

Juristen der Universität Graz antworten auf strittige Rechtsfragen. Diesmal geht es um den Spardruck an den Gerichten und den Universitäten.

Gerichte und Universitäten stehen unter Spardruck. Was bedeutet das für die Unabhängigkeit?

ANTWORT: Am 26. Oktober 1955 erklärte Österreich seine immerwährende Neutralität „zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen“. Im Lichte der innenpolitischen Entwicklungen sollten wir den Feiertag zum Anlass nehmen, den Blick auch auf Unabhängigkeitsfragen im Inneren zu richten: Gerichte und Universitäten stehen unter Spardruck.

Die Bedeutung unabhängiger Gerichte für den demokratischen Rechtsstaat und die Gefahren ihrer Unterfinanzierung sind offenkundig. Weniger selbstverständlich ist dies bei Universitäten, obgleich sie jene Stätten sind, an denen das Substrat demokratischer Entscheidungen erarbeitet wird, unabhängig von politischer Opportunität und wirtschaftlicher Verwertbarkeit. Die Verfassung erklärt deshalb die Wissenschaft für frei und verbürgt die Autonomie öffentlicher Universitäten. Für den Staat resultiert daraus eine Finanzierungsverantwortung, angelegt auf mehrjährige Perioden. Sie umfasst gerade auch, was sich staatlichem Einfluss entziehen soll.

Dieses System, das Verlässlichkeit und Planbarkeit für die demokratische Infrastruktur gewährleisten sollte, gerät derzeit ins Wanken: Schon in der laufenden Periode erfolgten nominelle Reduktionen des zuvor festgelegten Gesamtbetrags; für 2028 bis 2030 hat sich die Regierung auf weitere (jedenfalls reale) einschneidende Kürzungen verständigt.

Natürlich: Der Gestaltungsspielraum beim Sparen an Universitäten ist groß. Die Entscheidung darüber obliegt letztlich dem Volk und seinen Vertretern. Sie sollte aber im Wissen darum getroffen werden, was auf dem Spiel steht. Gerade dieses Wissen scheint derzeit jedoch in Gefahr.

Elisabeth Paar, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft