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EU-Rechnungshof: Coronafonds-Geld für Verwaltung versickert

© APA/dpa
Die öffentliche Verwaltung muss effizienter werden

Fast 50 Milliarden Euro aus dem EU-Coronafonds, die die öffentliche Verwaltung in den EU-Ländern verbessern sollten, sind laut einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des EU-Rechnungshofes offenbar großteils nutzlos versickert. Nur mit etwa einem Drittel der Maßnahmen seien nennenswerte Ergebnisse erzielt worden, so die Prüfenden. Keine einzige der von der EU in den Jahren 2019 und 2020 an die EU-Staaten gerichteten Empfehlungen sei vollständig umgesetzt worden.

Die Corona-Krise hätte die Bedeutung einer effizienten öffentlichen Verwaltung in den EU-Ländern gezeigt, heißt es im Bericht. Darum habe die EU ihren Mitgliedstaaten 49,1 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Verfügung gestellt, das entspricht 8,5 Prozent der Gesamtmittel von rund 580 Milliarden Euro. Verbesserungen in Bereichen wie digitaler Wandel, elektronische Behördendienste, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb sollten unterstützt werden. Um die Mittel zu erhalten, mussten die EU-Länder Empfehlungen der EU-Kommission aus dem sogenannten "Europäischen Semester" umsetzen.

"Die Gelegenheit, langjährige strukturelle Herausforderungen zu bewältigen, wurde großteils verpasst", so Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, in einer Pressekonferenz. Sie verwies darauf, dass die EU gerade in den Verhandlungen für das nächste mehrjährige EU-Budget steckt, welches sich mit neuen nationalen Plänen am System des Coronafonds orientiert. Dabei hängt die Auszahlung der Gelder von der Erreichung von vorher festgelegten Zielwerten ab und basiert nicht auf den tatsächlichen Kosten der Projekte.

Laut Maletić müsse die EU jetzt aus diesen Mängeln zu lernen und einen stärkeren Schwerpunkt auf die Messung der Ergebnisse setzen. Denn im Bericht heißt es, die vorgeschlagene Überwachung im neuen EU-Budget beachte nur teilweise die festgestellten Probleme bei der Ergebnisbewertung in den nationalen ARF-Plänen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die Kommission wird daher aufgefordert, dies im neuen Budgetentwurf zu verbessern. Zudem müsse sie klarer definieren, wie die neuen nationalen Pläne die von der Kommission vorgegeben Empfehlungen umsetzen sollen.

Während strukturelle Herausforderungen in den öffentlichen Verwaltungen größtenteils unbewältigt geblieben seien, hätten die EU-Staaten Maßnahmen bevorzugt, die schnell umgesetzt werden könnten, wie Investitionen in die Digitalisierung, kritisiert der Bericht weiter. Die ARF-Maßnahmen hätten daher nur wenig dazu beigetragen, die Umsetzung der im "Europäischen Semester" von der EU-Kommission gegebenen Empfehlungen zur öffentlichen Verwaltung voranzutreiben.

Bisher hätten nur 36 Prozent der untersuchten Maßnahmen zu nennenswerten Ergebnissen geführt. Bei den übrigen zwei Dritteln der Maßnahmen stellten die Prüfer begrenzte Ergebnisse fest oder fanden gar keine Belege für Ergebnisse. Zudem seien für nicht einmal die Hälfte der geprüften Maßnahmen geeignete Indikatoren zur Messung der Ergebnisse festgelegt worden, was die Beurteilung schwierig mache. Der Bericht empfiehlt der Kommission, den EU-Staaten mehr und rechtzeitig technische Hilfe bereitzustellen, da auch beim entsprechenden Instrument Probleme gefunden wurden.

In den Jahren 2019 und 2020 richtete Brüssel an 15 Mitgliedstaaten Empfehlungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung, darunter an Österreich. Auch Österreich war laut ERH-Bericht nicht erfolgreich bei der Umsetzung: Die ARF-Maßnahmen würden etwa im Bereich Fiskalpolitik nur "geringfügig" die entsprechenden Empfehlungen angehen. Auch im Bereich des Technischen Unterstützungsinstruments findet der Bericht bei Österreich Versäumnisse.

Die EU-Kommission reagierte am Dienstag auf die Kritik: In Bezug auf die Feststellung des Berichts, dass nicht alle Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung signifikante Ergebnisse zeigten, betont die Kommission laut einem Sprecher, dass "dies auf einen Mangel an verfügbaren Belegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückzuführen ist und nicht bedeutet, dass keine Ergebnisse vorliegen. Viele Reformen der öffentlichen Verwaltung sind struktureller Natur und benötigen Zeit, bis sie messbare Auswirkungen zeigen."

Die Kommission räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass es bei einigen Maßnahmen zu Verzögerungen gekommen sei: "Die Umsetzung erfolgte jedoch unter außerordentlich schwierigen Rahmenbedingungen, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Energiekrise, die hohe Inflation und Störungen in den Lieferketten geprägt waren."

Zu den Empfehlungen des Rechnungshofs für den nächsten Finanzrahmen stellt die Kommission fest, dass derzeit Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat laufen. Sie könne den Ausgang dieser Verhandlungen nicht vorwegnehmen: "Sobald die Rechtsvorschriften verabschiedet sind, wird die Kommission sie in Einklang mit den Beschlüssen der Mitgesetzgeber umsetzen und dabei die Empfehlungen des Rechnungshofs berücksichtigen."