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Nach Prüfbericht: Grazer Koalition reduziert Spesenmittel

Abschaffen? Nein. Aber die Grazer Koalition streicht wie angekündigt die freien Verfügungsmittel für Klubobleute. Für Stadtsenatsmitglieder gibt es die Spesen weiterhin.

© KLZ/Daniel Winter
Blick auf die Regierungsbank im Grazer Gemeinderat
Gerald Winter-Pölsler
Stv. Leiter Steiermark-Ressort

Er hat ordentlich für Wirbel gesorgt, der Prüfbericht des Grazer Kontrollamtes zum Umgang der Stadtpolitik mit den freien Verfügungsmitteln vulgo Spesen. Da wurden kleine Kaffeemaschinen als Geschenke für Mitglieder im ÖVP-Klub gekauft, Geburtstagsgeschenke für Mitglieder im KPÖ-Klub, Krapfen mit KFG-Parteilogo unters Volk gebracht, Ausstattung für Klubräume gekauft (KPÖ) sowie zahlreiche Bargeldauszahlungen getätigt. Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) hat sogar Geld an die Stadt zurückgezahlt. Und: Finanzstadtrat Manfred Eber (beide KPÖ) hat Kahr einen Teil seiner Spesenmittel übergeben, die damit wiederum Supermarkt-Gutscheine gekauft hat, die sie in ihren Sozialsprechstunden ausgeteilt hat.

Das meiste davon ist politisch hinterfragenswert, ein Teil widerspricht sogar den stadteigenen Richtlinien, was die Politikerinnen und Politiker mit diesem Geld eigentlich machen dürfen. Die Portugal-Koalition aus KPÖ und Grünen hat nach den Debatten eine Konsequenz angekündigt, die nun auch im Gemeinderat am 22. Oktober beschlossen werden soll: Eine komplette Abschaffung der Mittel, wie unter anderem von den Neos gefordert, kommt nicht, dafür eine Reduktion. Die Klubobleute haben künftig keine Spesen mehr zur Verfügung (bislang 6200 Euro im Jahr).

Arbeitsessen, Geschenke, Spenden: alles weiterhin möglich

Alles andere bleibt, wie es ist. Kahr hat damit weiter Anspruch auf 50.000 Euro, Vize Judith Schwentner (Grüne) auf 38.000 Euro und alle weiteren Stadtregierungsmitglieder auf 20.000 Euro im Jahr. Auch an den Spielregeln, die bisher offenkundig schon viele nicht eingehalten haben, ändert die Koalition nichts. Die Definition ist weiter sehr offen: „Verfügungsmittel sind Mittel für Ausgaben, für die eine besondere Zweckbestimmung im Haushalt nicht vorgesehen ist.“ Das Geld „ist nur Anlässen zu widmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der städtischen Aufgabenstellung stehen“.

Arbeitsessen, Geschenke, Spenden sind also weiterhin von der Richtlinie gedeckt. Es muss aber klar dokumentiert werden, mit wem gegessen wird beziehungsweise an wen die Gelder gehen. Spenden sind mit 500 Euro gedeckelt, Barauszahlungen dürfen 100 Euro nicht übersteigen.

Wer das alles kontrolliert, ist weiter offen. Der Gemeinderat hatte zuletzt das Kontrollamt damit beauftragt, die Freude hielt sich dort in Grenzen. Die Prüfung ist aufgrund der hohen Zahl an Belegen und der vielen kleinen Beträge sehr aufwendig, die Summe, um die es geht, aber überschaubar.