Bedingte Haft für Drohung, sich bei Behörde in die Luft zu sprengen
Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern, der Prozess fand dennoch statt: Wegen einer Drohung mit einem Sprengstoffgürtel wurde ein Obersteirer am Landesgericht Leoben zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Ein Obersteirer soll im Juli dieses Jahres damit gedroht haben, sich vor Mitarbeitern einer Behörde in die Luft zu sprengen. Nun muss er sich am Landesgericht Leoben wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung verantworten. Zur Verhandlung erschien der Angeklagte allerdings nicht.
Er habe schriftlich angefragt, die Verhandlung zu verschieben, da die Person, die ihn zum Gericht habe sollen, einen Arzttermin habe wahrnehmen müssen, informiert der zuständige Richter Peter Wilhelm. Einen entsprechenden Nachweis habe er allerdings nicht vorgelegt. „Wir werden also in seiner Abwesenheit verhandeln“, so Wilhelm.
Erwachsenenvertreter als Zeuge
Vor Gericht schildert der Zeuge, der als Erwachsenenvertreter tätig ist, die Situation, die zur Verhandlung führte. Er habe ein Gespräch mit dem Angeklagten, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt, für ein Gutachten für das Pflegschaftsgericht geführt. Da der Angeklagte nur über schlechte Deutschkenntnisse verfüge und er selbst dessen Muttersprache nicht beherrsche, habe man sich unter anderem auch mithilfe einer Übersetzungsapp verständigt.
Es habe zu Beginn des Gesprächs eine „aggressive Grundstimmung“ vorgeherrscht, da sich der Angeklagte vom System ungerecht behandelt gefühlt habe: „Er hat großen Unmut gegen das System geäußert und hat mich da anfangs dazugepackt“, erzählt der Zeuge. Im Zuge des Gesprächs habe der Angeklagte dann geäußert, der Behörde mit einem Sprengstoffgürtel einen Besuch abzustatten.
Egal ob in Wohnung oder Gefängnis gefangen
Auf den Hinweis des Zeugen, dass er sich mit solchen Aussagen strafbar macht, habe der Angeklagte geantwortet, dass das egal sei. Wenn er das mache, würde es ihn wahrscheinlich nicht mehr geben oder er komme ins Gefängnis, was nichts anderes sei, als jetzt in der Wohnung gefangen zu sein.
„Also haben Sie den Eindruck gehabt, dass er tatsächlich in der Lage war, diese Drohung in die Tat umzusetzen?“, will die Staatsanwältin wissen. „Ich habe jedenfalls das Gefühl gehabt, das in meinen Bericht zu schreiben, um die Pflegschaftsrichterin zu warnen“, antwortet der Zeuge.
Acht Monate bedingt
Schlussendlich wird der bislang unbescholtene Obersteirer schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. „Ich war mir zuvor nicht sicher, ob es sich vielleicht um einen Übersetzungsfehler der App gehandelt hat. Nach den Schilderungen des Zeugen bin ich aber überzeugt, dass diese Aussage so gefallen ist“, erklärt Richter Wilhelm das Urteil. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab.