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U-Ausschuss: Vertraulichkeit der Akten wird aufgehoben

Landtagspräsident widerspricht Kärntner Beteiligungsverwaltung. „Keine Veranlassung“ für Vertraulichkeit. Mitglieder des U-Ausschusses brechen zu Ortsaugenschein auf.

© Weichselbraun
Die Abgeordneten werden das Ex-ÖGB-Feriendorf am Ossiacher See besichtigen
Markus Sebestyen
Redakteur Bundesland Kärnten

Im „Pilnacek-U-Ausschuss“ hat ein Lokalaugenschein für befremden gesorgt. Die Bilder vom Ausflug an jenen Ort, an dem der ehemalige Sektionschef im Justizministerium ums Leben gekommen ist, haben Anfang des Jahres eher an einen Landkrimi als an parlamentarische Aufklärungsarbeit erinnert.

Auch am Beginn des Kärntner U-Ausschusses zum Thema Landesvermögen wird ein Lokalaugenschein stehen. Am kommenden Mittwoch werden die Mandatare ins Landesjugendheim Görtschach und ins Ex-ÖGB-Feriendorf am Ossiacher See aufbrechen. Einen solchen Beigeschmack wie im Jänner an einem Nebenarm der Donau wird es dabei nicht geben. Zum einen ist niemand gestorben, zum anderen ist der Termin nicht medienöffentlich.

© APA/Fohringer
Der Ortsaugenschein im Pilnacek-Ausschuss wurde kritisiert

Kommerzieller Wert?

Einen großen Schritt weiter ist man auch, was die Vertraulichkeit der Akten betrifft. Wie berichtet hat die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) den Großteil der übermittelten Unterlagen als „geheimhaltungsbedürftig“ eingestuft. „Aus unserer Sicht sind die Informationen in den vorgelegten Akten und Unterlagen als geheim einzustufen, da diese nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt sind und zur Verfügung stehen – somit nicht öffentlich/allgemein zugänglich sind“, teilte man mit. Zudem hätten die Informationen auch einen „kommerziellen Wert“, da eine Offenlegung unter anderem Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte.

Keine Veranlassung für Vertrauensschutz

Landtagspräsident Andreas Scherwitzl (SPÖ) konnte mit dieser Argumentation wenig anfangen. Nach einer Sitzung in der Vorwoche wurde die Vertraulichkeit der Akten aufgehoben. „Ich habe sämtliche Akten gesichtet und bin zur Auffassung gekommen, dass es keine Veranlassung für einen Vertrauensschutz gibt“, sagt Scherwitzl. Zwei Ausnahmen sind bestehen geblieben: Inhalte, die mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun haben, sowie Unterlagen von Aufsichtsratssitzungen. „Die K-BV hat sich aus meiner Sicht nur sehr oberflächlich mit der Frage der Vertraulichkeit auseinandergesetzt und alle Unterlagen pauschal als vertraulich eingestuft“, sagt Scherwitzl.

Einspruch möglich

Der K-BV wurde die Entscheidung unter anderem in folgender Argumentation mitgeteilt: „Die betroffenen Dokumente sind für die Beweiserhebung von zentraler Bedeutung. Die Abwägung des Aufklärungsinteresses der Allgemeinheit mit den vorgebrachten Einwänden ergab, dass das Informations- und Kontrollinteresse des Untersuchungsausschusses im konkreten Fall Vorrang genießt.“

Die KB-V hätte die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vor das Landesverwaltungsgericht zu ziehen. Fällt das Urteil auch dort negativ aus ihrer Sicht aus, wäre noch ein Gang zum Verfassungsgerichtshof möglich. Die Aufklärungsarbeit würde das verzögern. Eine Anfrage an die KB-V blieb bisher unbeantwortet. Dem Vernehmen nach nimmt man die Entscheidung des Landtags „zur Kenntnis“ und verzichtet auf Rechtsmittel. „Für die Arbeit im Untersuchungsausschuss ist es überaus wichtig, dass die Unterlagen zur Veräußerung des Feriendorfs Ossiacher See endlich freigegeben wurden. Nun können die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden und die Kärntner Bevölkerung kann direkt an der Aufklärungsarbeit teilhaben, denn mit uns gibt es kein Verstecken hinter verschlossenen Türen“, sagt Ausschussvorsitzender, FPÖ-Klubobmann Erwin Angerer.

Der eigentliche Ausschuss wird mit der Befragung von Landesrechnungshofpräsident Günther Bauer am 4. November beginnen.