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Kündigung nach Antrag auf Behinderung: Kärntnerin bekommt 38.000 Euro

Eine langjährige Dienstnehmerin erhielt von ihrem Arbeitgeber die Kündigung, während ein Verfahren zur Anerkennung des Behindertenstatus lief. Die Arbeiterkammer Kärnten schritt ein.

© Fotolia, Symbolbild
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber konnte eine Entschädigung erreicht werden
Markus Sebestyen
Redakteur Bundesland Kärnten

Mehr als 14 Jahre lang war eine Frau in einem Kärntner Unternehmen beschäftigt. Im September 2025 erhielt sie die Kündigung. Zu einem Zeitpunkt, als bereits ein sogenanntes „Verfahren zur Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten“ lief. Der erste Bescheid des Sozialministeriums fiel negativ aus. Für die Beschwerde nahm die Frau Hilfe der Arbeiterkammer Kärnten (AK) in Anspruch. „Wird die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten später festgestellt, wirkt diese Entscheidung auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück. Eine Kündigung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Sozialministeriumservice daher schwebend unwirksam“, sagt Katharina Uran, Leiterin der Bezirksstelle Völkermarkt.

Zehn Monatsgehälter

Kurz vor Weihnachten 2025 erhielt die Frau den positiven Bescheid. Der Grad der Behinderung wurde mit 70 Prozent festgestellt, die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten rückwirkend anerkannt. Weder sie noch ihr Arbeitgeber wollten eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses. Nach außergerichtlicher Korrespondenz konnte eine Abgangsentschädigung von zehn Monatsentgelten bzw. 38.300 Euro brutto durchgesetzt werden. „Ob Kündigung, Abfertigung oder Fragen zum Arbeitsrecht: Wer unsicher ist, sollte seine Rechte frühzeitig prüfen lassen. Dieser Fall zeigt, dass eine rechtzeitige Beratung einen großen Unterschied machen kann“, sagt AK-Präsident Günther Goach.

© Helge Bauer/AKKärnten
Katharina Uran, Leiterin der Bezirksstelle Völkermarkt