15 Jahre Aufenthalt als Voraussetzung für Startbonus zum „Zukunftsdepot“
Regierung präzisiert ihre Pläne für das staatlich geförderte Anlegeprogramm. Das Depot soll kostenlos sein.

Die Regierung hat am Montag weitere Details zu dem von ihr konzipierten staatlich geförderten Anlegeprogramm („Zukunftsdepot“) für unter 18-Jährige vorgelegt. So soll es den Startbonus von 500 Euro nur geben, wenn bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden. In den Genuss kommen zudem nur österreichische Staatsbürger bzw. rechtlich Gleichgestellte. Darunter fallen EU-Bürger, Schweizer und Asylberechtigte.
Wie aus einem der APA vorliegenden Papier hervorgeht, soll das entsprechende Gesetzespaket noch diese Woche, jedenfalls bis Monatsende, in Begutachtung gehen. Damit will man eine rechtzeitige Beschlussfassung für ein Inkrafttreten im Juli 2027 sicherstellen, wobei schon Neugeborene ab 1. Jänner 2027 in den Genuss des neuen Depots kommen. Gleichzeitig sollen umgehend Gespräche mit Experten der Finanzwirtschaft starten, um die technischen Rahmenbedingungen zu klären und eine möglichst unbürokratische Abwicklung sicherzustellen.
Federführung beim Familienministerium
Die Federführung für den Startbonus liegt beim ÖVP-geführten Familienministerium, jene für die steuerliche Befreiung des Zukunftsdepots beim Finanzressort von Minister Markus Marterbauer (SPÖ). Die Finanzierung der gesamten Maßnahme erfolge über Claudia Bauers Familienressort, wurde betont, und zwar aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF).
Das Depot kann laut der Vereinbarung der Koalitionspartner von Banken wie auch der Bundesfinanzierungsagentur OeBFA kostenlos angeboten werden. Die Veranlagung erfolgt nach Wahl der Eltern und ausschließlich in regulierte Investmentfonds bzw. dem Bundesschatz. Die Investition in Hochrisikoprodukte ist ausgeschlossen. Den Startbonus gibt es nur, wenn für ein Kind bis zum dritten Geburtstag ein Depot angelegt wird; wenn nicht, wird das Geld im Bundesschatz veranlagt.
Vorzeitige Entnahme nur in Ausnahmefällen möglich
Zusätzliche Einzahlungen sind bis zu einem Deckel von 5.000 Euro jährlich möglich. Der gesamte Depotwert inklusive Wertzuwachs zum 18. Geburtstag ist von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren besteht die Möglichkeit, das Zukunftsdepot ohne staatliche Zuzahlung zu eröffnen. Die KESt-Befreiung bis zum 18. Geburtstag gilt unabhängig davon, ob ein staatlicher Zuschuss bezahlt wurde.
Die Angebote der Kreditinstitute müssen für die Kunden kostenfrei sein, es gibt also ein kostenloses Depot. Weitere Gebühren abseits der Kontoführung können aber anfallen. Mündelsicherheit wird es explizit nicht geben, Veranlagungen im Zukunftsdepot unterliegen damit auch nicht einer (pflegschafts-)gerichtlichen Kontrolle.
Eine vorzeitige Entnahme aus dem Zukunftsdepot wird grundsätzlich nicht möglich sein, geht aus der Vereinbarung hervor. Ausnahmefälle wie existenzielle Notlagen soll es geben, dann geht aber die Steuerbegünstigung verloren. Vorgesehen wird eine verpflichtende erstmalige Beratung, allerdings mit Opt-out-Möglichkeit.