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Steirer wurden am Tag nach seinem Tod 55.000 Euro gestohlen

Eine Heimhilfe, die den Witwer jahrelang privat unterstützte, geriet nach dessen Tod in Verdacht – nun musste sie wegen schweren Diebstahls vor Gericht.

Geldscheine über Geldscheinen
© Daniel Mock - Fotolia
Steirerin unter Verdacht: Sie soll 55.000 Euro eingestreift und zudem 3000 Euro behoben haben
Christian Penz
Redakteur Bundesland Steiermark

Ein freundschaftliches Verhältnis habe sich entwickelt, nachdem die Frau jahrelang als Heimhilfe bei dem Witwer tätig war. Sie erledigte Einkäufe, putzte die Wohnung. „Bezahlen musste er mich dafür nicht“, schwört die verschuldete Frau, „ich helfe gerne“. Bloß wenn sie für ihn mit seiner Bankomatkarte einkaufen ging, durfte sie sich für ihren Eigenbedarf selbst Lebensmittel mitbesorgen.

Staatsanwältin Katharina Doppelhofer zeichnet ein weniger charmantes Bild der am Straflandesgericht angeklagten Heimhilfe, denn: „Sie wusste: Er ist verwitwet, er hat keine Erben. Am Tag seines Todes und einen Tag danach hob sie mit seiner Bankomatkarte 3000 Euro ab.“ Zudem, so der Anklagevorwurf, soll die Frau 55.000 Euro, die der Witwer im Heim und später im Spital in bar verwahrte, entwendet haben.

Sie haben seit Jahren massive Schulden. Aber für Ihre private Hilfe haben Sie nie etwas vom Witwer bekommen? – Nein, ich helfe gerne.

— Dialog Richterin - Angeklagte

Wohin verschwanden die 55.000 Euro?

„Ich war es nicht. Die 55.000 Euro hätte jeder nehmen können, sein Zimmer war nicht versperrt“, gibt die angeklagte Steirerin (50) vor Richterin Katharina Schenk zu Protokoll. Bloß die 3000 Euro habe sie behoben – diese sollen laut Verteidigung aber eine Schenkung vom Pensionisten gewesen sein.

Was verwundert: Die 50-Jährige behob 1500 Euro für den Witwer, obwohl der gut versorgt war. „Unterhosen hat er halt gebraucht“, sagt sie. Sie habe aber stets Rechnung gelegt und ihm die Kontoauszüge präsentiert. Als der Mann wegen seines Gesundheitszustands ins Spital musste, holte die Frau für ihn etwas aus dem Heim. Die Angeklagte erklärt, dass es lediglich persönliche Gegenstände wie ein Foto gewesen seien. Dass sie auch die Bankomatkarte des Herrn mitnahm, verschwieg sie zunächst. Warum? „Stressig war es halt damals“, lautet ihre Rechtfertigung, „weil mein Kind zum Notarzt musste“. Dem schenkt die Staatsanwältin wenig Glauben: „Ihr Kind muss mit hohem Fieber zum Notarzt? Aber Sie fahren ins Heim, um ein Foto und ein Kreuz für den Witwer zu holen? Ich sag Ihnen, warum sie dort waren: Sie fuhren hin, um das Geld des Mannes zu holen!“

Das Urteil des Schöffengerichts: Freispruch im Zweifel bezüglich der verschwundenen 55.000 Euro, da auch andere Personen die Möglichkeit hatten, ins Zimmer zu gelangen. Schuldspruch also „nur“ für die behobenen 3000 Euro. Sechs Monate auf Bewährung und unbedingte Geldstrafe (480 Euro), die 3000 Euro werden für verfallen erklärt. Nicht rechtskräftig.