Italienische Finanzpolizei stoppt Luxus-Schlitten voller Geld
Bei Palmanova hielt die Finanzpolizei einen rumänischen Rolls-Royce auf, in dem 100.000 unverzollte Euro gefunden wurden. Daher wurden 63.000 Euro beschlagnahmt.

Wer in Italien unterwegs ist, begegnet ihnen immer wieder: den Beamten der Finanzpolizei, die am Straßenrand oder in ihren Dienstfahrzeugen Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Dabei nehmen sie Fahrzeuge ins Visier, die ihnen verdächtig erscheinen.
Vor einigen Tagen fiel den Beamten des Finanzpolizeipostens in Palmanova in Friaul-Julisch Venetien, der italienischen Nachbarregion Kärntens, ein Rolls-Royce mit rumänischem Kennzeichen auf. Die Finanzpolizisten hielten den Luxuswagen im Rahmen einer Routinekontrolle an. Bei einem genaueren Blick ins Fahrzeug entdeckten sie zahlreiche Geldscheine. Es handelte sich um 50- und 100-Euro-Banknoten, berichtet die italienische Nachrichtenagentur Ansa.
Nur 9999 Euro erlaubt
Weil der Geldstapel beträchtlich wirkte, zählten die Beamten das Bargeld nach. Das Ergebnis: insgesamt 100.000 Euro lagen im Wageninneren. Die beiden Insassen mussten daraufhin erklären, woher sie kamen, wann sie nach Italien eingereist waren und ob sie die Einfuhr des Bargelds ordnungsgemäß angemeldet hatten. Entsprechende Nachweise konnten sie jedoch nicht vorlegen.
Bei der Einreise nach Italien dürfen höchstens 9999 Euro an Bargeld ohne Anmeldung mitgeführt werden. Für höhere Beträge gelten Meldepflichten, die unter anderem der Bekämpfung von Geldwäsche dienen.
„Wollen Kunst kaufen“
Auch nach dem Verwendungszweck des Geldes fragten die Beamten. Die beiden Männer erklärten, damit Kunstgegenstände kaufen zu wollen. Diese Begründung weckte jedoch weitere Zweifel. Als die Finanzpolizisten nähere schriftliche Angaben zu den geplanten Käufen verlangten, konnten die Insassen auch diese nicht vorweisen.
Die Folgen waren kostspielig: Von den insgesamt 100.000 Euro wurden 63.000 Euro beschlagnahmt. Das Geld bleibt vorerst bei der Finanzpolizei, bis die im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Verstoß gegen die Bargeldvorschriften verhängte Strafe bezahlt ist. Dem Fahrer und seinem Begleiter bleibt damit weniger als die Hälfte des ursprünglich mitgeführten Betrags.
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