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Postkasten sturzbetrunken demoliert: Kärntner muss ins Gefängnis

Vier Monate Freiheitsstrafe fasste ein Mitte-30-Jähriger Spittaler am Bezirksgericht Wolfsberg aus. Die Richterin sah keinen anderen Ausweg. Das sind die Gründe dafür.

© APA / Wolfgang Jannach
Der Angeklagte muss eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verbüßen
Bettina Friedl
Teamleiterin Regionalredaktion Lavanttal & Völkermarkt

Ein Mitte-30-Jähriger Kärntner musste sich am Bezirksgericht Wolfsberg wegen Sachbeschädigung verantworten. Als er vor Richterin Britta Kollmann-Moritz sitzt, zittert sein rechtes Bein unentwegt. Der Spittaler ist arbeitslos, hat kein Einkommen, bezieht auch keinen Notstand, ist hoch verschuldet und alkoholkrank. „Während meiner Therapie beim Grünen Kreis hatte ich einen Alk-Rückfall. Momentan bin ich nirgends in Therapie“, erzählt er.

Warum er vor der Richterin sitzt, weiß er aufgrund des Strafantrages. „Ich bekenne mich schuldig, erinnern kann ich mich aber nicht“, sagt der Angeklagte. Zu viel hatte er an jedem Tag intus, als die Besitzerin eines Innenstadtlokals in Wolfsberg die Polizei rief. Weil er nichts mehr weiß, ruft die Richterin zwei Polizeibeamte als Zeugen auf. „Wir wurden wegen einer stark alkoholisierten unerwünschten Person in einem Café zu einem Einsatz gerufen. Als wir eingetroffen sind, haben wir ihn am angrenzenden Supermarkt-Parkplatz angetroffen und identifizieren können. Er war stark alkoholisiert, aber nicht wohnhaft in Wolfsberg. Er gab an, dass er zu seiner Mutter in Wolfsberg gehen will“, erzählt die Polizistin.

Ich bekenne mich schuldig, erinnern kann ich mich alkoholbedingt aber nicht.

— Der Angeklagte

„Als wir von dannen gezogen sind, wurden wir noch einmal kontaktiert, dass er aufgrund seiner Alkoholisierung hingefallen ist. Als wir Nachschau gehalten haben, war er unverletzt, und damit er sicher ankommt, haben wir ihn zu seiner Mutter begleitet“, erzählt ihr Kollege und fährt fort: „Angeblich gab es in der Vergangenheit schon mehrere Vorfälle zwischen Mutter und Sohn, daher ließ die Mutter ihren alkoholisierten Sohn nicht in die Wohnung. Daraufhin wurde ihr Sohn aggressiv und schlug mit der Faust auf ein Postkästchen ein. Nachdem er sich nicht beruhigen ließ, wurde er von uns festgenommen.“ Im Arrestraum der Polizeiinspektion Wolfsberg sei er zunehmend aggressiv geworden und habe sich selbst verletzt – die Hand aufgeschlagen und am Kopf geblutet. Dort blieb er, bis er nüchtern war.

Elf Vorstrafen

„Ich bin wieder auf Therapiesuche“, sagt der Alkoholkranke kleinlaut. Während in solchen Fällen normalerweise mit einer Schadenswiedergutmachung und Geldbuße getan ist, tut sich die Richterin schwer. Aber nicht nur aufgrund des fehlenden Einkommens, sondern vielmehr aufgrund seiner 11 Vorstrafen – alles Vermögensdelikte – sowie zwei Zusatzstrafen. „Bei Ihnen geht nichts anderes mehr als eine Haftstrafe. Und das für so etwas“, spielt die Richterin auf die Lappalie von einem zerstörten Postkasten an. Ihr Urteil: Vier Monate Freiheitsstrafe. „Weniger geht nicht“, sagt Britta Kollmann-Moritz und fügt belehrend hinzu: „Sie dürfen Alkohol nicht mehr angreifen, wenn sie ihn offensichtlich nicht vertragen. Sie haben einen Monat Zeit, um die Haft anzutreten.“

Der Angeklagte antwortet emotionslos mit „Ja, passt“ und verlässt den Verhandlungssaal. Davor gibt ihm die Richterin noch mit auf die Reise: „Sollten Sie einen Therapieplatz finden, können Sie einen Antrag stellen, aber ich kann nichts versprechen. Das gleiche gilt für eine Fußfessel, falls Sie einen Job finden.“