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Volksanwaltschaft fordert Rechtsrahmen für "Auszeit-WGs"

© APA/ROLAND SCHLAGER
Volksanwalt Bernhard Achitz

Im Zuge der Debatte rund um den Umgang mit Intensivtätern unter 14 Jahren fordert nun auch die Volksanwaltschaft die rasche Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für künftige Einrichtungen nach Vorbild der Wiener "Auszeit-WG". Es sei klar, dass die aktuelle Situation nicht zielführend sei, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) der APA. "Man sollte das Problem lösen", sagte Achitz. Das Justizministerium will noch diesen Herbst einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Zur Frage nach einer möglichen geschlossenen Unterbringung von kriminellen Jugendlichen unter 14 Jahren erklärte Achitz: "Ich bin dafür, dass Jugendliche mit erzieherischen Maßnahmen von der Straffälligkeit abgehalten werden." Dabei dürfe keinesfalls Bestrafung im Fokus stehen, plädierte er. "Auch auf die Wahrung der Menschenrechte muss gerade bei Jugendlichen immer Bedacht genommen werden."

In Wien läuft seit Mitte Juli der Betrieb der österreichweit ersten "Auszeit-WG" gemeinsam mit dem Träger "neue wege". Dort können strafunmündige Intensivtäter bis zu zwölf Wochen untergebracht werden. Achitz betonte, seine grundsätzliche Kritik an der Wohngemeinschaft bliebe weiter aufrecht.

Die rechtliche Basis für das umstrittene Projekt bildet das aus dem Gesundheitsbereich stammende Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG). Der renommierte Jurist Heinz Mayer hatte darin zuletzt sogar einen Verfassungsbruch gesehen und Amtshaftungsklagen in den Raum gestellt. Die zuständige Wiener Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) räumte im Gemeinderat daraufhin ein, dass sie das HeimAufG "absolut nicht für die passende Grundlage" halte.

Das Justizministerium arbeitet seit mehr als einem Jahr an einer Rechtsgrundlage zur Schaffung von "spezialisierten sozialpädagogischen Wohngemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe" wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen sind. Der Gesetzesentwurf, der am Obsorgerecht ansetzen wird, soll "in Kürze in Koordinierung gehen", sagte ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). "Da der klare Fokus auf dem Kindeswohl liegt: Bei Unmündigen stehen Schutz, Pädagogik und Therapie im Vordergrund, nicht wie bei strafmündigen Minderjährigen die strafrechtlichen Sanktionen des Jugendstrafrechts."

Im Gegensatz dazu war vor mehr als einer Woche von Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erneut eine Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre auf das Tapet gebracht worden. Innenminister Gerhard Karner hatte im Sommer auch "gefängnisähnliche Unterbringungen" für noch nicht strafmündige Intensivtäter befürwortet. Ein Sprecher des Innenministers verwies am Montag gegenüber der APA darauf, dass auch Karners frühere Aussagen zu einer solchen Senkung weiter aktuell seien.