Der Notariatsakt im Überblick: Wann er Pflicht ist und was er bewirkt
Notarin Ilse Radl aus Obervellach über den Notariatsakt als öffentliche Urkunde mit der stärksten Beweiskraft.
Manche Verträge müssen in Österreich von einer Notarin oder einem Notar zwingend als Notariatsakt beurkundet werden. Warum?
ILSE Radl: Notariatsakte sind öffentliche Urkunden und für gewisse Rechtsgeschäfte bzw. -erklärungen gesetzlich vorgeschrieben. Es geht dabei um Geschäfte mit erheblicher Tragweite, bei denen die Beteiligten vor übereilten Handlungen geschützt und Unklarheiten vermieden werden sollen.
Was sind die Hauptfunktionen eines Notariatsaktes?
Notariatsakte sollen Rechtssicherheit, Aufklärung und Beweiskraft garantieren. Sie sollen die beteiligten Parteien vor unüberlegten Entscheidungen, finanziellen Risiken oder Unkenntnis schützen. Eine der wesentlichen Aufgaben von Notarinnen und Notaren besteht darin, ein Rechtsgeschäft so zu erklären, dass es alle Beteiligten verstehen, und sich zu vergewissern, dass es ihrem Willen entspricht. Darüber hinaus belehren wir dabei alle Beteiligten über den Sinn und die Folgen des jeweiligen Rechtsgeschäftes. Dazu kommt die erhöhte Beweissicherheit des Notariatsaktes. Das, was darin erklärt und vereinbart wird, gilt als richtig. Eine Widerlegung muss erst bewiesen werden. Ein Notariatsakt kann auch so gestaltet werden, dass er als direktes Zwangsvollstreckungsmittel dient. Er bildet als „vollstreckbarer“ Notariatsakt einen Exekutionstitel: Ein Recht kann somit ohne gesonderte Klage und teures Gerichtsverfahren sofort durchgesetzt werden.
Was passiert, wenn die vorgeschriebene Form als Notariatsakt fehlt?
Fehlt bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Notariatsakt die Form, ist das Rechtsgeschäft ungültig bzw. der Vertrag nichtig.
Welche Verträge sind konkret notariatsaktspflichtig?
Im Erbrecht sind Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie Erbschaftskäufe und -schenkungen notariatsaktspflichtig. Auch bestimmte Verträge, die zwischen Ehepartnern abgeschlossen werden – wie beispielsweise Kauf- und Darlehensverträge - müssen in dieser Form errichtet werden. Weiters sogenannte „Schenkungen ohne wirkliche Übergabe“. Damit sind Schenkungen gemeint, bei denen eine Sache nicht physisch übergeben wird oder die beschenkte Person über eine Liegenschaft (noch) keine Verfügungsmacht erhält.
Darüber hinaus?
Darüber hinaus braucht es einen Notariatsakt auch bei Schenkungen auf den Todesfall. Und bei Ehepakten wie beispielsweise Vorwegvereinbarungen auf den Scheidungsfall im Hinblick auf die Aufteilung ehelicher Ersparnisse oder der Ehewohnung, was übrigens immer öfter gemacht wird. Das liegt am Wunsch nach einer klaren Vermögensaufteilung, die potenzielle Streitigkeiten im Scheidungsfall verhindert. Ein Ehevertrag kann insbesondere für Paare mit unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen oder für Unternehmer eine sinnvolle Absicherung sein. Er kann festlegen, wie Immobilien im Falle einer Scheidung aufgeteilt oder verwertet werden. À la: Wer zieht aus? Wer zahlt wem wie viel? Wer erhält welche Liegenschaft oder Ersparnisse? Wie werden Unterhaltszahlungen geregelt? Auch Verträge über das Vermögen zwischen eingetragenen Partnern müssen als Notariatsakt gestaltet werden.
Wo ist der Notariatsakt im Gesellschaftsrecht vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber verlangt die Form als Notariatsakt dort, wo es um die Gründungen von GmbHs geht. Aber auch bei Übertragungen von Geschäftsanteilen an diesen Gesellschaften und für bestimmte Verträge bei Umgründungen von Gesellschaften. Beschlüsse von Generalversammlungen bei Änderung von Gesellschaftsverträgen sind ebenfalls notariell zu beurkunden.
Bestimmte Rechtsgeschäfte im Fortpflanzungsmedizingesetz sind ebenfalls notariatsaktspflichtig. Was ist damit gemeint?
Hier sind Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung für Paare gemeint, die auf natürliche Weise keine Schwangerschaft erreichen können – man denke etwa an die In-vitro-Fertilisation. Ein Beispiel wäre die Zustimmung zu einer Samenspende bei Lebensgefährten. Oder bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person. Grund dafür ist, dass die Elternschaft genau geregelt werden soll.
Was ist der Unterschied zur notariellen Beglaubigung?
Bei einem Notariatsakt setzt ein Notar oder eine Notarin den Vertrag selbst auf, klärt wie oben dargelegt rechtlich über den Inhalt auf und bestätigt nicht nur die Identität der Parteien, sondern auch die Echtheit und Richtigkeit der Urkunde. Zu unseren Pflichten gehört auch die Prüfung, ob die Parteien persönlich fähig und berechtigt sind, das jeweilige Geschäft abzuschließen. Bei einer Beglaubigung wird lediglich die Echtheit einer Unterschrift bzw. der digitalen Signatur bestätigt. Über den Inhalt eines Rechtsgeschäfts sagt eine Beglaubigung nichts aus.
Ist es auch möglich, eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament als Notariatsakt zu gestalten, obwohl es nicht vorgeschrieben ist?
Wir Notarinnen und Notare raten in bestimmten Fällen sogar dazu. Vorsorgevollmachten errichten wir stets in Notariatsaktsform. Zum Schutz aller Beteiligten, damit kein Zweifel aufkommen kann, und auch, damit die Urkunden nicht verloren gehen können. Notariatsakte werden digital im Urkundenarchiv des österreichischen Notariates auf Dauer gespeichert. Das Original bleibt im Notariat und damit auffindbar. Bei Testamenten dient ein Notariatsakt zur Vermeidung von Formfehlern und zur klaren Dokumentation eines letzten Willens – zwingend als Notariatsakt vorgeschrieben sind sie nicht.
Bei einem Notariatsakt müssen alle beteiligten Personen gleichzeitig anwesend sein. Ist ein Notariatsakt per Video möglich?
Ja, per Videokonferenz komplett digital oder hybrid. Beides ist möglich und wird immer öfter in Anspruch genommen. Über Webanwendungen werden die Dokumente digital signiert. Man benötigt dazu einen Laptop oder einen Computer mit Kamera – und natürlich ein gutes Internet.