MediaMarkt-Mutter: Österreich stimmt Übernahme durch Chinesen zu
Österreich stimmt Übernahme der MediaMarkt-Mutter durch JD.com zu. Keine Details zu „strengen Auflagen“. EU prüft geplante Übernahme noch. MediaMarkt ist mit 56 Standorten die größte Elektrokette in Österreich.

Das für die Investitionskontrolle zuständige Wirtschaftsministerium hat grünes Licht für die geplante Übernahme der deutschen MediaMarkt-Mutter Ceconomy durch den chinesischen Tech-Riesen JD.com gegeben. Man sichere aber mit Auflagen „Daten, Lieferketten und sicherheitsrelevante Personalentscheidungen“ ab, so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in einer Aussendung. Mehr Details zu den Auflagen nannte das Ministerium mit Verweis auf die Gesetzeslage nicht.
Es seien „strenge Auflagen“, erklärte der Wirtschaftsminister. „Gerade in Zeiten geopolitischer Spannungen müssen wir unsere Souveränität schützen.“ Die deutsche Elektrokette MediaMarkt ist die größte Fachmarktkette für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte in Europa und Österreich. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/26 erzielte MediaMarkt mit 56 Standorten hierzulande einen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro und beschäftigte rund 2400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
EU prüft geplante Übernahme noch
Die Europäische Kommission prüft seit längerem die geplante Übernahme von Europas größtem Elektronikfachhändler durch JD.com. Die endgültige Entscheidung soll bis zum 4. November fallen. Nach den investitionskontrollrechtlichen Freigaben für die Ceconomy-Übernahme durch JD.com in Frankreich und Italien erfolgte Ende Juni die Freigabe durch das deutsche Wirtschaftsministerium.
Nach dem im April zurückgezogenen Antrag im Rahmen des österreichischen Investitionskontrollgesetzes hatte JD.com im Juli einen neuen Prüfantrag zur Übernahme der MediaMarkt-Mutter Ceconomy beim Wirtschaftsministerium in Wien gestellt. Von der Investitionskontrolle sind Unternehmenskäufe durch Investoren von außerhalb der Europäischen Union in sicherheitsrelevanten Bereichen betroffen, etwa im Bereich Energieversorgung, kritischer Infrastruktur, Schlüsseltechnologien oder bei Zugang zu sensiblen Daten.
Das Wirtschaftsministerium prüft die Eigentümerstruktur, Einflussmöglichkeiten des Investors und mögliche Gefährdungen der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung. Möglich sind eine Genehmigung, Genehmigung mit verbindlichen Sicherheitsauflagen oder eine Untersagung.