Steirische Gemeinden lahm bei Informationen: Was Transparenz im Weg steht
Seit mehr als einem Jahr hat Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz. Viele steirische Gemeinden kommen ihren Veröffentlichungspflichten nicht nach. Die Gründe sind vor allem Überforderung und Unsicherheit.

Eurofighter, Buwog, Telekom: Korruption hat in Österreich viele Namen. Transparency International schätzt den jährlichen Schaden in Österreich auf 17 Milliarden Euro. Dass wir heute von diesen Fällen wissen, hat nur einen Grund: Jemand hat genau hingeschaut. Seit kurzem soll das einfacher sein als bisher – dank Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es soll ein Werkzeug sein, mit dem jeder die öffentliche Verwaltung kontrollieren kann. Wer im Auftrag der Öffentlichkeit handelt, ist ihr Rechenschaft schuldig, so die Idee.
Antrag auf Information kann jeder stellen. Bei allgemeinem Interesse haben viele Stellen zudem eine proaktive Veröffentlichungspflicht. So auch Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern. Die Praxis zeigt: Ein Jahr nach Inkrafttreten passiert das in vielen steirischen Gemeinden schleppend.
Stadt-Land-Gefälle
Graz gilt als transparent. Auf einem Transparenzportal veröffentlicht die Stadt Förderentscheidungen. Im Digitalen Rathaus (Digra) findet man Unterlagen aus Gemeinderat und Stadtsenat. Geschäftsordnungen, -einteilungen oder Amtsblätter findet man auf der Website. 2024 zeichnete Transparency International Austria Graz für seine Transparenz aus.
Durch das IFG seien zusätzliche Pflichten hinzugekommen, kommentiert die Magistratsdirektion. Deren Umsetzung erfolge laufend. Nicht überall gelingt das. Die Kleine Zeitung hat bei zwölf steirischen Gemeinden nachgefragt.
Fehlende Rechtssicherheit
Hart bei Graz veröffentlichte schon vor dem IFG von der Gemeinde in Auftrag gegebene Studien und Gutachten. Zu veröffentlichen sind laut IFG auch Verträge mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro. „Derzeit wird abgeklärt, inwieweit die Geheimhaltungspflicht dem IFG entgegensteht und welche Bereiche geschwärzt werden müssen“, heißt es aus Hart.
Keine Seltenheit, weiß Rudolf Pekar von Transparency International Austria. Als Jurist berät er Unternehmen und Gemeinden bei der Umsetzung des IFG. Trotz Recht auf Informationen muss Geheimhaltungsinteressen Rechnung getragen werden, etwa bei Datenschutz oder sensiblen Geschäftsdaten. „Wenn Unternehmen nicht darauf vertrauen können, dass die öffentliche Hand sensible Daten ernst nimmt, wird beispielsweise niemand mehr an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen“, meint er.
Wie diese Abwägung zu treffen ist, entscheiden Gerichte. Behörden fehlt in vielen Fällen die Sicherheit, um das Gesetz richtig auszulegen. Es gibt bereits einige hundert Entscheidungen von Verwaltungsgerichten. Mit der Zeit wird es immer mehr Sicherheit darüber geben, was zu veröffentlichen ist und was nicht.
Kommt eine Stelle ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nach, sieht das IFG keine Sanktionen vor, einer der größten Kritikpunkte am Gesetz. Im Gegensatz dazu drohen bei Datenschutzverletzungen hohe Strafen.
Überforderung
„Das Informationsfreiheitsgesetz konfrontiert Gemeinden mit enormem zusätzlichem Verwaltungsaufwand“, meint Johannes Wagner, Bürgermeister von Frohnleiten. Der Bund habe Anforderungen geschaffen, die sich nicht mit den Ressourcen vereinbaren lassen, sagt er. Um das IFG voll zu erfüllen, sei eine personelle Aufstockung notwendig. Wegen zu wenig Personals ignorieren damit manche Gemeinden das geltende Gesetz.
Auch dieses Problem kennt Pekar. „Bei vielen scheitert die vollständige Umsetzung insbesondere auch an einem Mangel an Ressourcen“, berichtet er. Die Einführung des Gesetzes sei vielerorts nicht mit einer Aufstockung von finanziellen und personellen Ressourcen verbunden gewesen. Auch digitale Infrastruktur fehlt zum Teil.
Ein weiter Weg
Die Kleine Zeitung hat bei zwölf steirischen Gemeinden und der Stadt Graz nachgefragt. Einige Anfragen blieben unbeantwortet. Einige veröffentlichen teilweise Dokumente. Fast alle berichten von der angesprochenen Unsicherheit und Überforderung.
Im letzten Jahr habe sich viel getan, meint Pekar. Seiner Einschätzung nach arbeiten die Körperschaften gewissenhaft an der Umsetzung. „Die wahrscheinlichste Erklärung für eine fallweise lückenhafte Umsetzung sind Unsicherheiten bei der Auslegung“, sagt er. Spannend werde es in einem weiteren Jahr, wenn die Gerichte mehr Rechtssicherheit geschaffen haben.