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Buwog, ORF, Kurz: Meinungsmacher unterwegs

Martin Gasser
Ressortleitung Kultur und Medien
Roland Weißmann und sein Anwalt Oliver Scherbaum vor einem Verhandlungstermin im August
© APA/Helmut Fohringer
Roland Weißmann und sein Anwalt Oliver Scherbaum vor einem Verhandlungstermin im August

Nicht die öffentliche Meinung, sondern Gerichte sprechen Recht.

Der Fall Roland Weißmann beschäftigt seit Monaten die österreichische Öffentlichkeit. Kein Wunder, dass man daran mittlerweile weniger die Machtverhältnisse im ORF studieren kann, sondern eher die Mechanismen, wie Rechtsstreitigkeiten publikumswirksam ausgetragen werden. Litigation-PR nennt sich das Phänomen, das – wie sollte es anders sein – aus den USA kommt. Mit professioneller Öffentlichkeitsarbeit wird versucht, einen laufenden Prozess zu beeinflussen: Ein Kampf um die Meinung, um Deutungshoheit, als persönlicher Kampf um Gerechtigkeit geframt. Stimmungsmache, sagte man früher treffend dazu.

Das ist natürlich alles erlaubt. Und es wäre lächerlich zu bestreiten, dass diese Dinge kein gefundenes Fressen für die Medien wären: Weil so viele gute Geschichten drin sind, läuft man permanent Gefahr, sich instrumentalisieren zu lassen. Und schließlich sind auch Dinge dabei, die sehr wohl Informationswert haben, und sei es der, die Mechanismen der Litigation-PR zu thematisieren.

Dennoch: Medien wären oft gut beraten, sich in Zurückhaltung zu üben. Nicht zu schnell auf Spins zu reagieren, keine vorschnellen Meinungen zu fassen. Abzuwägen. Schwer genug, weil das braucht Zeit, und der Medienmarkt funktioniert oft nach dem Prinzip Geschwindigkeit. Für jederfrau und jedermann sind solche Ereignisse eine willkommene Übung darin, zu erkennen, dass nicht nur der Hausverstand oder das eigene intuitive Gerechtigkeitsgefühl das Maß der Dinge ist. Über Gerichtsfälle entscheidet zum Glück nicht die Öffentlichkeit, sondern ein Gericht.