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Fahrkostenzuschuss kann nur noch wenige Wochen beantragt werden

Berufspendler in Kärnten haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Fahrtkosten zu erhalten. Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) können Anträge noch bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Steigende Preise machen das Pendeln zunehmend zur finanziellen Belastung (Symbolfoto)
© IMAGO/Imago
Steigende Preise machen das Pendeln zunehmend zur finanziellen Belastung (Symbolfoto)

Die steigenden Spritpreise machen das tägliche Pendeln für viele Beschäftigte zunehmend zur finanziellen Belastung. Gerade wer auf das Auto angewiesen ist und weite Strecken zum Arbeitsplatz zurücklegt, spürt die höheren Kosten bei jedem Arbeitsweg. Umso wichtiger sind Unterstützungen, die das Pendeln leistbarer machen. Eine davon ist der Fahrtkostenzuschuss des Landes, der von der Arbeiterkammer Kärnten administriert wird.

Er richtet sich an Kärntnerinnen und Kärntner mit geringem bis mittlerem Einkommen, die mehrmals pro Woche pendeln. Wer weniger als 30.000 Euro jährlich verdient und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, bekommt das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Doch auch wer mit dem Auto fahren muss, kann den Fahrtkostenzuschuss beantragen.

Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer (AK) Kärnten betont: „Kärnten ist ein Pendlerland. Viele Menschen legen täglich lange Wege zurück und sie dürfen mit den steigenden Kosten nicht allein gelassen werden. Wir setzen uns dafür ein, Mobilität leistbar zu halten, egal ob jemand auf das Auto angewiesen ist oder mit Bus und Bahn fährt.“ Anträge für das Jahr 2025 können noch bis zum 31. Oktober gestellt werden.

75 Euro zusätzlich mit dem „Kärntner Sprit-Bonus“

Irene Hochstetter-Lackner, AK-Direktorin-Stellvertreterin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, verweist auf den „Kärntner Sprit-Bonus“. Das Land unterstützt Pendlerinnen und Pendler einmalig mit 75 Euro zusätzlich: „Gerade für Menschen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind, zählt jeder Euro. Mit dem Sprit-Bonus kommt eine zusätzliche Unterstützung bei jenen an, die lange Wege zur Arbeit zurücklegen.“ Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrlinge, die die Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss erfüllen, mit dem Privatfahrzeug pendeln und mindestens 30 Kilometer pro einfache Wegstrecke zurücklegen. Der Antrag kann bis 31. Dezember gestellt werden.

Alle Infos zum Fahrtkostenzuschuss und zum „Kärntner Sprit-Bonus“ gibt es auf der Website arbeitnehmerfoerderung.at oder telefonisch unter 050 477-4003.