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Angehörige im Prozess um Dreifachmord in Bayern erschüttert

Angeklagter hatte Nachbarinnen und einen Partner getötet
© APA/dpa
Angeklagter hatte Nachbarinnen und einen Partner getötet

Mit emotionalen Szenen hat am Donnerstag vor dem Landgericht Deggendorf der Prozess um einen Dreifachmord im Bayerischen Wald begonnen. Familienangehörige der Opfer verfolgten tief erschüttert und unter Tränen das Verlesen der Anklage. Weinend sagten die Mütter von zwei der Toten aus. Der Angeklagte soll zur sexuellen Erregung zwei 22 und 26 Jahre alte Nachbarinnen sowie zur Verdeckung der Taten den 56-jährigen Partner einer der beiden getötet haben.

Der 39 Jahre alte Angeklagte, ein slowakischer Staatsangehöriger, hatte sich nach der Tat in Österreich gestellt. Eine Aussage machte er zunächst nicht.

Der Verteidiger kündigte an, dass es eine Einlassung seines Mandanten geben soll. Dieser befinde sich seit 15 Monaten in Untersuchungshaft und sei in dieser Zeit erstmals seit langem drogenfrei. Damit sei "sein Kopf klar" geworden, und ihm sei auch klar geworden, was er Furchtbares getan habe beziehungsweise getan haben könnte, sagte der Anwalt.

Die Vorwürfe beeindruckten nicht nur erfahrene Juristen, sondern eben auch den Angeklagten, so der Verteidiger weiter. Sein Mandant habe depressive Episoden entwickelt und sei in der Justizvollzugsanstalt medikamentös eingestellt worden, um möglichst schlafen zu können.

Die Anklageschrift schildert in nüchternen Worten das grausame Verbrechen in allen Details - so wie es sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zugetragen hat. Demnach lud der Mann im Juni 2025 seine 26 Jahre alte Nachbarin zu sich ein, nachdem sie sich mit ihrem Freund gestritten hatte. Die Frau und der Angeklagte sollen gemeinsam Drogen, Alkohol und Medikamente konsumiert haben.

Nachdem die Frau auf dem Sofa eingeschlafen war, habe sie der Mann getötet, trug der Oberstaatsanwalt vor. Der Angeklagte habe sie gewürgt und mit einem Kabel erdrosselt. Als er einige Tage später Leichengeruch festgestellt habe, habe er die Tote zerteilt, den Oberkörper im Kühlschrank versteckt und die Beine in einer Sporttasche verpackt in einem Wald abgelegt.

Als sich gut zwei Wochen später bei einer 22 Jahre alten Nachbarin während des Kochens ein Schmorbrand in der Wohnung entwickelte, habe der Angeklagte auch diese zu sich in die Wohnung gebeten. Ebenfalls aus sexueller Lust heraus soll er ihr mit einer Bierflasche und einem Hammer mehrfach auf den Schädel geschlagen, ihr zahlreiche Brüche zugefügt und ihren Kopf mit Frischhaltefolie umwickelt haben. Die Frau habe in dem mindestens 20 Minuten dauernden Todeskampf "schwerste Qualen" erlitten und vergeblich versucht, sich mit ihren Händen zu schützen. Auf ihre Hilferufe soll der Mann mit "Jetzt halt doch mal dein Maul" reagiert haben.

Als der Mann die Leiche der Frau habe sexuell missbrauchen wollen, habe ihr zwischenzeitlich zurückgekehrter Freund an der Tür geklopft und nach ihr gerufen. Um die Tötung der Frauen zu verdecken, soll ihn der Angeklagte mit zahlreichen Hammerschlägen ermordet haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an: in allen drei Fällen Heimtücke, bei den Frauen auch zur Befriedigung des Sexualtriebs. Im zweiten und dritten Fall Grausamkeit und bei dem Mann zur Verdeckung einer Straftat.

Für die Angehörigen war das Verlesen der Vorwürfe kaum aushaltbar. Drei Familienangehörige berichteten, die Situation in dem Mehrfamilienhaus sei ihnen schon vor der Tat komisch vorgekommen, unter anderem weil der Angeklagte hinter verdunkelten Fenstern gelebt habe. Zudem sei das Haus heruntergekommen gewesen.

Für das Verfahren sind neun weitere Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil könnte am 19. November fallen.