Ladendiebin (84) in Liezen vor Gericht: „War ja nicht bewusst“
Mit einer psychischen Ausnahmesituation rechtfertigte die hochbetagte Angeklagte am Bezirksgericht Liezen, dass sie Waren im Wert von rund 35 Euro nicht bezahlt hatte.
Um Ladendiebstahl geht es am Bezirksgericht Liezen öfters. Nur selten jedoch richtet sich der Vorwurf, einen solchen begangen zu haben, an Personen jenseits der 80. Kürzlich war das jedoch der Fall. Eine 84-jährige Frau nahm vor Richter Hans-Joachim Maierhofer Platz.
Sie soll im Juli dieses Jahres in zwei Drogeriemärkten im Liezener Einkaufszentrum ELI Waren im Wert von 30,44 beziehungsweise 4,80 Euro mitgenommen haben. Ob sie sich schuldig fühle, will Maierhofer von der seriös wirkenden, adrett gekleideten Dame wissen. „Ja“, sagt diese, beginnt in ihrer Tasche zu kramen und fördert wenig später die unrechtmäßig entwendeten Sachen aus deren Untiefen hervor.
„War in Ausnahmesituation“
„Ich war damals in einer psychischen Ausnahmesituation“, erklärt sie. Sie pflege seit Jahrzehnten eine enge Angehörige, seit einiger Zeit mit Unterstützung einer 24-Stunden-Pflegerin. An besagtem Tag habe diese sie bei der Erledigung von Einkäufen plötzlich alarmiert angerufen und über einen medizinischen Notfall berichtet.
Sie sei daraufhin noch schnell in die beiden Geschäfte „gerauscht“ und dann umgehend nach Hause gefahren. Dabei sei sie „so nervös, so fertig“ gewesen, dass sie aufs Bezahlen vergessen habe. „Ich bin erst daheim draufgekommen, wie blöd ich war“, ärgert sich die Pensionistin im Nachhinein.
Saftige Geldstrafe
Weil die Angeklagte geständig ist, werden keine weiteren Beweisanträge gestellt und Richter Maierhofer schreitet zur Urteilsverkündung. Er spricht die Pensionistin schuldig und verurteilt sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Ausgehend von der Höhe ihrer Pension werden 40 Tagessätze zu je 25 Euro festgelegt. Auch für die Kosten des Verfahrens muss sie aufkommen.
„Aber das war ja nicht bewusst, das waren die Sorgen“, versucht es die Frau noch einmal. Sie ärgert sich sichtlich über die nicht unbeträchtliche Summe. Zu der sich auch noch 300 Euro an Bearbeitungsgebühren, die sie bereits an die beiden Geschäfte gezahlt hat, gesellen. Eine Ausnahme kann Maierhofer aber natürlich trotzdem nicht machen: Gesetz ist schließlich Gesetz.