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Amtsmissbrauch: Beamter warnte Häftling vor Zellendurchsuchung

Jugendfreunde als Angeklagte vor Gericht: Klagenfurter Justizwachebeamter informierte in der Grazer Karlau einen befreundeten Insassen über einen „Filz“.

In der Karlau wurde der Häftling vor einem „Filz“ der Zelle gewarnt
© KLZ/Jürgen Fuchs
In der Karlau wurde der Häftling vor einem „Filz“ der Zelle gewarnt
Christian Penz
Redakteur Bundesland Steiermark

Seit Jugendtagen kennt man sich, die Freundschaft riss nie ab. Karriere, wenn man so will, haben beide Kärntner gemacht: Der eine als Justizwachebeamter (seit 2014), sein Freund als Häftling (wegen versuchten Mordes, inhaftiert seit 2024).

Das Schicksal wollte es so, dass sich beide Männer in Ausübung ihres „Dienstes“ in der Grazer Karlau wieder über den Weg liefen. „Anfangs hatten die beiden Männer normalen Kontakt“, schickt die Klagenfurter Staatsanwältin Daniela Zupanc am Grazer Straflandesgericht voraus. Der Häftling bat via Chat aber eines Tages höflich, aber bestimmt, doch bitte über mögliche Haftraumdurchsuchungen informiert zu werden. „Der Justizwachebeamte hat das dann tatsächlich zweimal nachweislich gemacht“, so die Anklägerin. „Anstatt den Handybesitz des Häftlings zu melden, informierte er diesen über geplante Durchsuchungen der Zellen.“

Ich wollte meinem Jugendfreund helfen. Ich hätte melden müssen, dass er ein Handy besitzt. Das wäre meine Dienstpflicht gewesen.

— Der angeklagte und geständige Ex-Justizwachebeamte

Der Ex-Justizwachebeamte (35) ist deshalb wegen Amtsmissbrauchs, der Karlau-Insasse (36) wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch angeklagt. Dem Erstangeklagten wird zudem schwerer Betrug angelastet (er soll zu Unrecht Pendlerpauschale kassiert haben, weil er seine neue, näher am Dienstort liegende Wohnadresse nicht gemeldet hat). Dem Häftling wird zusätzlich Nötigung (eines Inhaftierten) vorgeworfen.

„Habe Dienstpflicht verletzt“

Schuldig bezüglich der Vorwarnung über den „Filz“ bekennen sich beide Angeklagten. „Ich habe, weil wir langjährige Freunde sind, nicht die richtigen Maßnahmen getroffen“, gesteht der Ex-Beamte. „Ich hätte melden müssen, dass er ein Handy besitzt. Das wäre meine Dienstpflicht gewesen.“ Der Häftling ergänzt: „Ich ging davon aus, dass er wegen unserer Freundschaft nichts von meinem Handy im Gefängnis erzählen wird. Es tut mir leid – auch für ihn.“

Anwalt Andreas Kleinbichler führt für seinen Mandanten aus, dass dieser „sich schlicht und einfach verleiten ließ". Verteidiger Martin Robier über den Häftling: „Er hat nicht gecheckt, dass er damit einen Justizwachebeamten in die Bredouille bringt – er drängte ihn aber zu nichts.“

Richterin Patricia Flucher-Zrelec verkündet schließlich das Urteil: Geldstrafe (10.800 Euro) für den 35-Jährigen wegen Amtsmissbrauchs. Neun Monate unbedingt für den Häftling.