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AK warnt vor Messe-Start: Nicht jedes Schnäppchen ist günstig

Messeangebote können zu voreiligen Kaufentscheidungen führen. Rücktritte von Verträgen sind nicht kaum mehr möglich.

Die Grazer Herbstmesse öffnet wieder ihre Pforten
© Jürgen Fuchs
Die Grazer Herbstmesse öffnet wieder ihre Pforten

Am Donnerstag beginnt die Grazer Herbstmesse, die letzte große Publikumsmesse in der Steiermark. Viele besuchen sie auch deshalb, um das eine oder andere Schnäppchen zu machen. Dann lassen sie sich von vermeintlichen Angeboten zu Vertragsabschlüssen überreden, die sie nachträglich zuhause bereuen. Am Mittwoch hat die Arbeiterkammer (AK) Steiermark zur Vorsicht bei Messekäufen aufgerufen: „Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten“, wurde betont.

„Gekauft ist gekauft“: Das gilt jedenfalls für Verträge, die auf Besuchermessen geschlossen werden. Auch wenn man es bereits innerhalb weniger Stunden oder Tage schon bereut, weil das Angebot nur vermeintlich günstig war oder man den Wäschetrockner, Whirlpool oder die Sitzgruppe eigentlich gar nicht braucht – beim Kauf auf einer Messe gilt das Rücktrittsrecht nicht. Es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet, informierte die AK Steiermark. Bei einer Messe einen Kaufvertrag zu unterschreiben, sollte daher wohl überlegt sein.

Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes Steiermark
© AK Stmk
Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes Steiermark

Expertin rät: Preise in Ruhe vergleichen

Durch vermeintlich billige Angebote lassen sich Messebesucher und -besucherinnen oft zu Vertragsabschlüssen hinreißen. „Es gibt aber keine Vergleichsmöglichkeit, daher wissen Konsumentinnen und Konsumenten oft nicht, ob das Angebot tatsächlich so günstig ist, wie behauptet wird“, betonte die Bereichsleiterin des steirischen AK-Konsumentenschutzes, Bettina Schrittwieser. Sie riet dazu, sich schon vor dem Kauf auf der Messe Angebote einzuholen, um Preise in Ruhe vergleichen zu können.

Es sei auch genau darauf zu achten, was im Angebot konkret enthalten ist. Beispielsweise könne bei einem „Laufmeter Küche“ Sockel, Beleuchtung, Abschlussleisten, Hochschränke, Beschläge, Griffe usw. enthalten sein – oder aber auch nur die Küchenunterschränke. Wer nicht genau hinsieht, kann am Ende enttäuscht sein.

Vorsicht bei jeder Unterschrift

Immer wieder würde es auch Probleme mit Zeitschriften-Abos oder Versicherungs- und Klubmitgliedschaften geben: „Wir raten dazu, vor jeder Unterschrift, auch wenn mit einem ‚guten Zweck‘ oder auch ‚kostenloser Mitgliedschaft‘ oder ‚einmaliger Spende‘ geworben wird, genau zu überlegen, was man da unterschreibt“, so die Expertin: „Wer eine Unterschrift leistet, hat einen Vertrag abgeschlossen und kommt oft nicht mehr raus.“ Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn ein vertragliches Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde.

Außerdem sollte vor Vertragsunterzeichnung der Unternehmenssitz kontrolliert werden. Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten.