Regierung will Mega-Beträgen für Sozialhilfe Riegel vorschieben
Diese Woche beginnen die politischen Verhandlungen für die neue Sozialhilfe. Dass Großfamilien bis zu 9000 Euro bekommen, soll künftig unmöglich sein.

Mit Jahresanfang soll die erneuerte Sozialhilfe in Kraft treten. So sieht es der Plan der Bundesregierung vor. Das ist in jeder Hinsicht ein ambitioniertes Ziel. Einerseits gehen die Wünsche von ÖVP, SPÖ und Neos weit auseinander, andererseits bleiben nur mehr drei Monate Zeit für diese Reform. Der Kleinen Zeitung liegt der erste Entwurf für die Reform vor, diese Woche starten die politischen Verhandlungen. Immerhin, in einigen Punkten gibt es Konsens.
So herrscht Einigkeit, dass auch in Zukunft ein einzelner Bezieher einen Betrag in Höhe der Mindestpension erhalten soll. Das war allerdings auch bisher nicht strittig. Anders bei Familien mit außergewöhnlich vielen Kindern. Da gibt es nun die grundsätzliche Übereinkunft, dass sich die staatlichen Transfers solcher Großfamilien nicht mehr auf hohe vierstellige Beträge pro Monat summieren sollen. Dass eine Familie aus Syrien mit elf Kindern in Wien rund 9000 Euro erhielt, hatte im Vorjahr für Aufregung gesorgt. Aber leichter gesagt als getan.
Degressive Sätze dürften vereinbart sein
Denn die Unterstützung bedürftiger Haushalte war schon immer ein Baukastensystem aus diversen Geld- und Sachleistungen. So erhalten etwa auch Kinder Sozialhilfe, wobei vier Bundesländer einheitliche Sätze pro Kind auszahlen, sonst reduzieren sich die Auszahlungen mit jedem weiteren Kind.
Bemerkenswert ist, dass in den restriktivsten Bundesländern, darunter in der Steiermark, ab dem dritten Kind der Betrag pro Kind deutlich sinkt, während in der Familienbeihilfe genau ab da eine Zulage vorgesehen ist. Der Mehrkindzuschlag kam einst auf Betreiben der ÖVP, die bei der Sozialhilfe nun auf eine degressive Staffel drängt. Der Entwurf aus dem Sozialministerium spart dieses Streitthema zwar aus, doch will man sich an „bestehenden Regelungen in den Ländern orientieren“. Sozialorganisationen wie die Caritas und die Volkshilfe lesen daraus den Plan einer Staffelung – und sie dürften damit auch nicht falsch liegen.
Soll die Familienbeihilfe angerechnet werden
Im Regierungsprogramm wurde zudem eine „verfassungskonforme Anrechnung der Familienbeihilfe“ vereinbart. Das ist ein wichtiger Punkt, wenn man Riesenbeträge für sehr kinderreiche Haushalte verhindern will. Etwa ein Drittel der 9000 Euro für die syrische Großfamilie entfiel auf die grundsätzlich allen Kindern zur Verfügung stehende Familienbeihilfe.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hat grundsätzlich grünes Licht gegeben, die Familienbeihilfe auf die Sozialhilfe anzurechnen, solange der Unterhalt der Kinder gesichert ist. Eine gänzliche Streichung dürfte daher in der Praxis schwierig werden. Im Entwurf des Ministeriums ist dies auch nicht enthalten.
Sozialhilfe wird ein Baukastensystem bleiben
Konkrete Beträge sieht die Verhandlungsgrundlage nicht vor, nur dass es bei Kindern Mindestsätze geben soll. Derzeit gibt es einen Fleckerlteppich, wobei beim ersten Kind die Unterschiede nicht riesig sind. Sie reichen von 292 Euro in der Steiermark bis 332 Euro in Wien. In den Verhandlungen wird aber um jeden Cent gerungen werden. Niederösterreichs Landeshauptfrau Mikl-Leitner (ÖVP) will „keinen Cent mehr“ zahlen, kündigte sie an. Realpolitisch wichtig: Im schwarzen Kernland wird Anfang 2028 gewählt.
Klar ist, dass die Unterstützung bedürftiger Haushalte weiterhin ein Baukastensystem bleiben wird – sogar mehr als derzeit. Das hat einerseits damit zu tun, dass mehr auf Sach- statt auf Geldleistungen gesetzt werden soll. Geplant ist etwa eine Sachleistungskarte für Kinder, um die soziale Teilhabe zu fördern, was der ÖVP und den Neos wichtig war. Andererseits verfolgt die Regierung mit der Reform auch Integrationsziele.
150.000 von 200.000 Beziehern leben in Wien
Da eine Differenzierung zwischen Asylberechtigten und Österreichern verfassungsrechtlich schwierig ist, will Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) „Integrationszuschläge“. Einer soll über einen Pflichtschulabschluss oder Deutscherwerb und Wertevermittlung gewährt werden (gesellschaftliche Integration), ein weiterer nach Aufnahme einer Beschäftigung oder AMS-Schulung (Erwerbsintegration). Der Druck in Richtung Erwerbsfähigkeit dürfte stärker werden.
Von den aktuell 205.781 Beziehern der Sozialhilfe – 150.000 davon leben in Wien – sind mehr als 100.000 nicht erwerbsfähig. Die meisten davon sind Kinder, Personen im Regelpensionsalter sowie behinderte Menschen. Für diese Gruppe sind übrigens Verbesserungen vorgesehen, darunter ein doppelter Vermögensfreibetrag.