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Ermittler: Benko soll Privatstiftungen beherrscht haben

Amt für Betrugsbekämpfung: Familie Benko Privatstiftung und die liechtensteinische Ingbe-Stiftung alleine von René Benko beherrscht. In „autoritärem Ton“. Dessen Anwalt widerspricht.

René Benko steht im Visier der Ermittler
© APA
René Benko steht im Visier der Ermittler

Die Ermittlungen des Amts für Betrugsbekämpfung gegen René Benko haben neue Vorwürfe gegen den Signa-Gründer hervorgebracht. In einem Zwischenbericht an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) äußern die Finanzermittler den Verdacht, dass Benko die österreichische Familie Benko Privatstiftung und die liechtensteinische Ingbe-Stiftung de facto alleine beherrscht hat, schreibt die Tageszeitung „Kurier“ am Freitag. Benkos Anwalt Norbert Wess widerspricht.

Benko soll „die Stiftungsorgane nach Belieben dominiert und über Jahre faktische Weisungsrechte ausgeübt“ haben, zitiert die Zeitung aus dem Bericht. Benko habe einen „äußerst autoritären Tonfall“ gegenüber den liechtensteinischen Stiftungsräten gehabt, die rund um die Schwierigkeiten 2023 „auf Zuruf“ Benkos und ohne Hinterfragung tätig geworden seien.

Benko-Anwalt Norbert Wess
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Benko-Anwalt Norbert Wess

Bei den Vorständen der Familie Benko Privatstiftung soll es wirtschaftliche Abhängigkeiten gegeben haben. Die Finanzermittler verwiesen zudem auf das Fürstliche Landgericht in Vaduz, das festgestellt habe, dass die Ingbe Stiftung für Benko wie ein „Bankkonto“ gewesen sei, „das vor seinen Gläubigern sicher war und auf welches er durch seine Mutter jederzeit Zugriff erhielt“. Formal sei Benkos Mutter Ingeborg Benko Hauptstifterin und Begünstigte der Ingbe-Stiftung.

Ermittler: Verdacht auf Scheinkonstrukt

Da Benko also mutmaßlich der alleinige Machthaber der Stiftungen gewesen sei, ergebe sich laut dem Bericht der Ermittler über den Verdacht einer steuerlich transparenten Stiftung hinaus somit der Verdacht, dass ein Scheinkonstrukt vorliege. Bei einer transparenten Stiftung wird das Vermögen dem Stifter bzw. dem Begünstigten zugerechnet. Ist sie intransparent, gilt die Stiftung als eigener Steuerträger, über den die Stifter aber kein Weisungsrecht haben.

„René Benko ist für steuerliche Zwecke als der unmittelbare Eigentümer dieser Vermögenswerte zu behandeln, weil er faktisch als solcher auftrat, weshalb sämtliche Substanzwerte sowie die Einkünfte direkt und ausschließlich seinem Privatvermögen zuzurechnen und zu besteuern sind“, zitiert der „Kurier“ die Ermittler. Bei Abgabenbetrug (durch ein Scheinkonstrukt) mit einem 500.000 Euro übersteigenden Betrag drohen laut der Zeitung Strafen von bis zu zehn Jahren Haft.

Anwalt weist Anschuldigungen zurück

Benkos Anwalt Norbert Wess wies die Anschuldigungen zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung. „Das ist eine reine Mutmaßung. Dass ein Stifter mit umfassenden Vorschlägen an die Stiftungsvorstände herantritt, ist gängige Praxis“, zitiert die Zeitung Wess. „Es kann niemals eine Scheinkonstruktion begründen, solange die Stiftungsvorstände den jeweiligen Vorschlag oder das jeweilige Geschäft nochmals eigenständig prüfen und für sich als sinnvoll erachten.“