Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Italien führt 30-Prozent-Grenze für ausländische Schüler ein

Auch ein Verbot von Burka und Niqab in den Schulklassen wurde beschlossen.

Eine Obergrenze von 30 Prozent für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Italienischkenntnisse wurde in Italien beschlossen
© IMAGO/Matteo Nardone
Eine Obergrenze von 30 Prozent für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Italienischkenntnisse wurde in Italien beschlossen

Die italienische Regierung hat am Donnerstag eine umfassende Neuerung im Schulwesen beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem eine Obergrenze von 30 Prozent für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Italienischkenntnisse sowie ein Verbot von Burka und Niqab in den Schulen, so der Plan des Kabinetts um Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Die Regelung zur Schülerquote soll ab dem Schuljahr 2027/28 gelten.

Betroffen sind ausländische Schüler nach genau definierten Kriterien. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, ob sie in Italien geboren wurden oder bereits mehrere Jahre das italienische Schulsystem besucht haben.

Kostenlose Italienisch- und Alphabetisierungskurse

Kann die 30-Prozent-Grenze an einer Schule nicht eingehalten werden, sollen die zuständigen Schulbehörden gemeinsam mit den Schulleitungen die betroffenen Schüler auf nahegelegene Schulen verteilen. Dabei sollen sowohl die Entfernung zum Wohnort der Familien als auch deren familiäre Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Die Regelung sieht zudem kostenlose Italienisch- und Alphabetisierungskurse für ausländische Eltern vor, wenn anhaltende Sprachbarrieren die schulische Integration und den Bildungsweg ihrer Kinder erschweren. Die Schulen sollen entsprechende Fälle den örtlichen Sozialdiensten melden. Diese können anschließend individuelle Unterstützungsprogramme für die Eltern auflegen. Ziel ist es, mindestens das Sprachniveau A2 zu erreichen.

Bei erheblichen sprachlichen Schwierigkeiten eines Kindes soll zunächst die Familie unterstützt werden. Weigert sich eine Familie trotz anhaltender Sprachprobleme, an den vorgesehenen Hilfsangeboten mitzuwirken, kann in bestimmten Fällen auch eine Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie vorgesehen werden, beschloss die Regierung.

Gesichtsverhüllung untersagt

Die Regelung enthält außerdem Vorgaben zur Verhüllung des Gesichts. Bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten soll das Gesicht grundsätzlich nicht vollständig verhüllt werden dürfen. Ausnahmen sind aus bestimmten gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen vorgesehen. Bei Verstößen sieht der Entwurf eine Verwaltungsstrafe von 200 bis 1000 Euro vor. Bei Minderjährigen soll die Geldstrafe gegen die Eltern verhängt werden. Die Feststellung eines Verstoßes soll der jeweiligen Schulleitung obliegen.

Die Verteilung von Schülern mit Migrationshintergrund ist in Italien regional sehr unterschiedlich. Besonders in Norditalien und in Rom sei die Konzentration hoch, während das Phänomen in den südlichen Regionen weniger stark ausgeprägt sei, berichtete der Unterrichtsminister Giuseppe Valditara.