Freispruch: Mann soll Essenszusteller in Leoben mit Messer bedroht haben
Weder beim ersten noch beim zweiten Verhandlungstag erschien der Essenszusteller am Landesgericht Leoben. Der angeklagte Obersteirer wurde freigesprochen.

Bereits bei der ersten Verhandlung wartete man vergeblich auf den Essenszusteller, der die Dinge erst ins Rollen gebracht hatte. Nach einer Auseinandersetzung während einer Essenslieferung soll ihn ein Mann aus der Obersteiermark in Leoben mit einem Messer bedroht haben.
Während der Angeklagte seine Version der Ereignisse darlegen konnte, musste für die Aussagen des Essenszustellers, für die auch extra ein Dolmetscher angereist war, ein neuer Verhandlungstermin vereinbart werden. Aber auch bei diesem erschien Donnerstagmittag bloß der Angeklagte und sein Verteidiger, vom Essenszusteller selbst gab es keine Spur. „Wir wissen nicht, wo er ist. Die Polizei konnte ihn nicht ausfindig machen und angeblich weiß nicht einmal seine Schwester, wo sich der Mann im Moment aufhält“, erklärt Strafrichter Peter Wilhelm.
Widersprüche des Essenszustellers
Während das Fehlen des Hauptzeugen häufig darauf hinausläuft, dass die Verhandlung vertagt werden muss, ist das in diesem Fall nicht so. Die Aussagen des angeklagten Obersteirers reichen dem Richter aus. Der Mann wartete bei der Eingangstüre auf seine Enkeltochter, um einen gemeinsamen Ausflug zum Bogenschießen zu machen, als der Streit mit dem Essenszusteller eskalierte. Dabei soll der Zusteller dem Obersteirer zuerst mit dem Ellbogen in die Rippen gestoßen haben, danach habe der Angeklagte den Zusteller wüst beschimpft und schließlich mit einem Messer bedroht.

„Mein Mandant war verärgert und es gab unangenehme Wortmeldungen. Aber dass er den Zusteller in irgendeiner Form misshandelt oder mit einem Messer bedroht haben soll, konnte nicht festgestellt werden“, betont der Verteidiger des Angeklagten. Zudem soll sich das „vermeintliche Opfer“, wie der Zusteller bezeichnet wird, bei der Einvernahme durch die Polizei in Widersprüche verwickelt haben. Auch eine Videoaufnahme vom Auto des Angeklagten soll die vorgeworfenen Taten nicht bestätigt haben.
Es gibt Zweifelsfreisprüche und überzeugte Freisprüche. Das hier ist ein überzeugter.
— Peter Wilhelm, Richter Landesgericht Leoben
Für Richter Wilhelm ist das Urteil schnell klar: der beschuldigte Obersteirer wird freigesprochen. Wilhelm erklärt: „Es gibt Zweifelsfreisprüche und überzeugte Freisprüche. Das hier ist ein überzeugter. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie beim Streit mit dem Zusteller ein Messer gezogen haben.“
Das Urteil ist rechtskräftig. Das verhängte Waffenverbot wird aufgehoben. Die Bogen, die dem Obersteirer nach dem Ausflug mit seiner Enkelin weggenommen wurden, soll er wiederbekommen.
