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PV-Strom: Diese Änderungen sollen jetzt Erleichterungen bringen

Sogenannte Peer-to-Peer-Verträge sind ab 1. Oktober möglich. Damit soll das direkte Teilen von PV-Strom einfacher werden.

Ab 1. Oktober werden sogenannte Peer-to-Peer-Verträge (P2P) rechtlich möglich, mit denen sich zwei oder mehr Akteure zusammenschließen, um gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen
© IMAGO/Imagebroker/karina Schultze
Ab 1. Oktober werden sogenannte Peer-to-Peer-Verträge (P2P) rechtlich möglich, mit denen sich zwei oder mehr Akteure zusammenschließen, um gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen