Richter findet klare Worte nach tödlichem Alko-Unfall
Mann setzte sich alkoholisiert hinters Steuer und verursachte einen Unfall. Ein Fußgänger starb, seine Frau wurde schwer verletzt. Nun wurde der Lenker am Landesgericht Leoben verurteilt.
„Vorstrafen?“, fragt der Richter. „Ja“, antwortet der Angeklagte. „Wissen Sie wie viele?“, will der Richter am Landesgericht Leoben wissen. Diesmal lautet die Antwort nein. Auf der Anklagebank sitzt ein Mann mit hellem Anzug und weißen Schuhen. Sein Blick hebt sich nur selten, er spielt nervös mit den Händen.
Der Richter verliest aus dem Vorstrafenregister: Sachbeschädigung, Körperverletzung, Suchtgiftdelikte. Auch wegen eines Verkehrsunfalls wurde der Mann schon einmal verurteilt. Zudem kommen Verwaltungsstrafen, etwa wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Vor einigen Monaten verursachte der Angeklagte auf einem Schutzweg im Bezirk Murtal einen Unfall. Deswegen sitzt er diesmal vor dem Richter. Er war alkoholisiert, 1,4 Promille. „Und jetzt kommt der Supergau, ein Toter und eine Schwerverletzte“, sagt der Richter mit scharfer Stimme. Nicht nur einmal betont er, dass er absolut kein Verständnis dafür hat, wenn sich Menschen alkoholisiert hinter das Steuer setzen.
„Was reitet einen, besoffen zu fahren? Wie kommt man auf die Idee?“ Der Angeklagte spricht leise. Er habe die Alkoholisierung nicht wahrgenommen, habe sich gut gefühlt: „Es war dumm. Ich habe einen Fehler gemacht.“
„Es ist eine Tragödie“
Zeugen braucht es keine, der Mann ist voll geständig. „Meinem Mandanten ist bewusst, was er an diesem Tag angerichtet hat“, sagt sein Verteidiger. „Eines ist uns auch bewusst. Weder eine Entschuldigung noch ein Urteil können den Verlust rückgängig machen. Es ist einfach eine Tragödie, die sich an diesem Tag ereignet hat.“
Als Zeichen der Schadenswiedergutmachung – „ich weiß, das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein“ – wurden laut Verteidiger 1000 Euro Teilschmerzensgeld für die Frau des Verstorbenen überwiesen.
Dies und sein Geständnis wird dem Angeklagten, der über keinerlei Vermögen verfügt, dafür aber Schulden hat, mildernd angerechnet. Der Richter verurteilt den Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Angeklagte verzichtet nach Beratung mit seinem Verteidiger auf Rechtsmittel.
Eindeutige Rechtssprechung
Das „massiv belastete Vorleben“ spielt für den Richter bei der Urteilsfindung ebenfalls eine Rolle. „Die Rechtsprechung in diesen Fällen ist Gott sei Dank seit Jahren eindeutig. Es gibt bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss nur eine Strafe, und die heißt unbedingt.“ Der Richter erwähnt noch, dass alleine er im letzten Jahr fünf Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verhandelt habe, davon drei tödliche: „Es nimmt überhand!“