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So wird Ihre Innovation vor den Vorhang geholt

Innovationen brauchen Sichtbarkeit, Austausch und die richtige Bühne. Der Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten macht Projekte aus Wirtschaft und Forschung öffentlich sichtbar und bringt die Menschen dahinter zusammen.

Der Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten bietet die perfekte Möglichkeit sich zu vernetzen
© Stefan Reichmann
Der Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten bietet die perfekte Möglichkeit sich zu vernetzen

Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entstehen häufig abseits der öffentlichen Wahrnehmung, zum Beispiel in Entwicklungsabteilungen, Werkstätten, Laboren oder Forschungsprojekten. Dabei kann die Präsentation nach außen entscheidend sein, da sie vorhandenes Know-how zeigt, potenzielle Partnerinnen und Partner aufmerksam macht und neue Kontakte ermöglicht.

Eine solche Bühne bietet 2027 der »Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten (IFP)«. Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) zeichnet dabei im Auftrag des Landes Kärnten herausragende Leistungen aus Wirtschaft und Forschung aus. Der Preis versteht sich aber nicht nur als Wettbewerb, sondern die teilnehmenden Projekte und die Teams dahinter sollen einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Auf der letzten Innovationslandschaft beim Innovationsevent hat man sich auch bereits ausgetauscht
© Stefan Reichmann
Auf der letzten Innovationslandschaft beim Innovationsevent hat man sich auch bereits ausgetauscht

Wer kann seine Innovation einreichen?

Angesprochen sind Unternehmen jeder Größe, ebenso wie Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz beziehungsweise jene Betriebsstätte, aus der die Innovation stammt, in Kärnten liegt.

Einreichen können Unternehmen bereits entwickelte und am Markt eingeführte innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Für Forschungseinrichtungen sind auch nahezu abgeschlossene, industrienahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte zugelassen.

Was passiert nach der Einreichung?

Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte zunächst formal geprüft und den jeweiligen Kategorien zugeordnet. Danach beurteilt eine unabhängige Fachjury die Einreichungen anhand festgelegter Kriterien. Aus den Einzelbewertungen und einer gemeinsamen Jurysitzung ergeben sich schließlich die Nominierten sowie die Preisträgerinnen und Preisträger.

Wer nominiert wurde, wird nicht bereits im Vorfeld öffentlich bekannt gegeben. Die nominierten Organisationen werden erstmals beim Innovationsevent am 17. Juni 2027 vor den Vorhang geholt. Dort werden auch die Gewinnerinnen und Gewinner ausgezeichnet. Das Event soll zugleich Gelegenheit zum Netzwerken bieten. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Forschung treffen auf Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und damit auf Menschen, mit denen aus einer ausgezeichneten Idee vielleicht der nächste Schritt entstehen kann.

© Stefan Reichmann

Früh einreichen kann sich lohnen

Wenn Sie ein passendes Projekt haben, sollten Sie mit der Einreichung nicht unbedingt bis zum letzten Tag warten. Denn für 2027 stehen insgesamt 30 Plätze zur Verfügung. Berücksichtigt werden die ersten 30 Einreichungen. Weitere Projekte gehen jedoch nicht verloren, sondern werden automatisch für die Preisverleihung des Folgejahres vorgemerkt.

Die Einreichfrist endet am 28. Jänner 2027. Damit bietet sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen schon jetzt die Gelegenheit, zu prüfen, welches aktuelle Projekt die eigene Innovationsleistung besonders gut sichtbar macht.

IFP 2027

Einreichfrist: 28. Jänner 2027
Innovationsevent: 17. Juni 2027
Information & Einreichung: www.kwf.at/ifp

Entstanden in Kooperation mit dem Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds.