Neues Gesetz für mehr Schutz vor Menschen- und Organhandel
Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz für mehr Schutz von Opfern von Menschen- und Organhandel geeinigt. Eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen, nachdem diese zuvor sechs Wochen in Begutachtung war. Durch die Neuregelung werden künftig weitere Formen der Ausbeutung ausdrücklich berücksichtigt, etwa jene im Rahmen von Zwangsheirat, illegaler Adoption oder Leihmutterschaft.

Zudem wird ein neuer Straftatbestand geschaffen gegen die wissentliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel. Damit richtet sich das Strafrecht nicht mehr nur gegen Täter, sondern auch gegen jene, die von Ausbeutung profitieren.
Durch das Gesetz wird ein neuer Straftatbestand gegen die Entnahme von Organen nach finanziellen Gegenleistungen geschaffen. Ebenso werden die Vermittlung von Organspenderinnen und -spendern sowie der Handel, Transport oder die Verwendung unerlaubt entnommener Organe strafrechtlich erfasst. Österreichische Gerichte können in Zukunft auch dann einschreiten, wenn entsprechende Taten im Ausland begangen werden, etwa im Zusammenhang mit "Transplantationstourismus".
Im Bereich der internationalen Strafverfolgung sieht die Novelle auch eine Erweiterung der Zuständigkeit bei Straftaten an Bord von Luftfahrzeugen vor. Österreich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als Lande- oder Halterstaat tätig werden, was die effektive Verfolgung von Vorfällen im internationalen Flugverkehr erleichtern soll.
Außerdem werden weitere Tatbestände im Bereich der Kriegsverbrechen ergänzt. Der Einsatz von Waffen mit nicht nachweisbaren Splittern sowie von blindmachenden Laserwaffen wird ausdrücklich als Kriegsverbrechen strafbar.
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2026 dient der Umsetzung mehrerer internationaler Richtlinien bzw. Übereinkommen, insbesondere aus der Europäischen Union, dem Europarat sowie dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.