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Nationalrat startet mit Arbeitstag in den Herbst

Der Nationalrat nimmt nun auch regulär wieder die Arbeit auf. Nach dem Aufgalopp mit einer Sondersitzung zum Klimaschutz findet am Mittwoch eine reguläre Plenarsitzung statt. Größter geplanter Beschluss in dieser ist die sogenannte "Aktivpension", die steuerliche Vorteile bringt, wenn man über das Pensionsalter hinaus arbeitet. Ukrainer erhalten künftig keine Familienbeihilfe, solange sie in Grundversorgung sind.

Parlament öffnet bald wieder seine Türen
© APA/THEMENBILD
Parlament öffnet bald wieder seine Türen

Gestartet wird die Sitzung gleich mit zwei "Aktuellen Stunden". Zunächst wird auf Ansuchen der SPÖ mit Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) über "Fachkräfte, Beschäftigung und Standort" debattiert. In der anschließenden "Europastunde" geht es auf Wunsch der NEOS um ein "Europa der großen Ideen statt der kleinen Vorschriften".

Von den anliegenden Gesetzesmaterien sticht jene zur Aktivpension hervor, die Arbeiten im Alter attraktivieren soll. Kern ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro im Jahr für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch weiterarbeiten. Dies ist sowohl neben der Pension möglich als auch wenn diese aufgeschoben wird. Selbstständige werden von dem Bonus ebenfalls profitieren können.

Nicht unumstritten ist eine Neuregelung der Familienbeihilfe, die vor allem Vertriebene aus der Ukraine zu einer stärkeren Partizipation am Arbeitsmarkt motivieren soll. Ausbezahlt wird die Leistung (rückwirkend mit Juli) nämlich nicht mehr, wenn die Personen in der Grundversorgung verweilen. Nicht gelten soll das bei erheblich behinderten Kindern. Weitere Ausnahmen könnten im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen noch hinzukommen.

Allerdings gibt es auch eine Verbesserung sowohl für Ukraine-Vertriebene als auch für subsidiär Schutzberechtigte. Bei der Familienbeihilfe und beim Kindergeld gibt es keine zwingende Erfordernis mehr, erwerbstätig zu sein, um diese Leistungen zu erhalten.

Sondermittel zur Verfügung gestellt werden vom Nationalrat für den Ausgleichstaxfonds. Konkret sollen diesem 2026 65 Millionen Euro, kommendes Jahr 45,1 Mio., 2028 dann 24,4 und ab 2029 14,4 Millionen Euro für Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen zugewiesen werden.

Schließlich steht neben diversen Rechnungshofberichten, Bürgeranliegen und Oppositionsanträgen noch ein Gesetzesantrag zur Verwaltungsvereinfachung auf der Tagesordnung. Ziel ist es, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren voranzutreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von KI zu schaffen. Unter anderem geht es um die Unterstützung bei der Einbringung von Anträgen durch Chatbots und vollständig automatisierte Erledigungen.