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Tote Grazer Influencerin: Mordanklage gegen Ex-Freund liegt vor

Leiche der Beauty-Influencerin (31) wurde in einem Koffer gefunden, den ihr Ex-Freund in einem Wald bei Maribor verscharrt hatte. Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe.

Hier wurde der Beschuldigte zum Tatort gebracht
© KK
Hier wurde der Beschuldigte zum Tatort gebracht

Im Fall der im November des Vorjahres getöteten Influencerin Stefanie P. liegt jetzt die Anklage der Grazer Staatsanwaltschaft vor. Ihr Ex-Freund, mit dem sie bis zuletzt eine On-off-Beziehung gehabt haben soll, ist wegen Mordes und Störung der Totenruhe angeklagt worden.

Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Stefanie P. beim Landesgericht für Strafsachen Graz Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe eingebracht. Dem 31-jährigen Slowenen wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin Stefanie P. am 23. November 2025 in Graz durch intensives Würgen, Versetzen von Stich- und Schnittwunden am Hals und anschließendes Zwängen in einen Reisekoffer vorsätzlich getötet, ihre Leiche in der Folge mit seinem Auto von Graz nach Slowenien verbracht und dort in einem abgelegenen Waldstück vergraben zu haben.

Zum Vorwurf des Mordes verantwortet sich der bislang gerichtlich unbescholtene Angeklagte nicht geständig. Das Verbringen des Leichnams des Opfers nach Slowenien und Vergraben der Leiche in einem Waldstück gibt er hingegen zu. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

„Lautstarker Streit in Wohnung“

Wie kam die schreckliche Tat ans Tageslicht? Ein Freund des Opfers hatte Ende November bei der Polizei seine Sorge geäußert, weil die als äußerst verlässlich geltende 31-Jährige nicht wie vereinbart zu einem Termin erschienen war. Als eine Streife bei der Wohnung der Frau eintraf, war lediglich ihr Ex-Freund dort. Er gab an, dass er auf den Hund seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufpasse. Die Influencerin war zu diesem Zeitpunkt wohl schon seit Stunden tot. „Am Türstock wurden geringe Blutabriebspuren gefunden“, hieß es damals von den Ermittlern.

Daraufhin sei das Mobiltelefon der Influencerin geortet und im Grazer Bezirk Eggenberg gefunden worden. Von der Frau fehlte aber immer noch jede Spur. Nachbarn gaben gegenüber der Polizei an, dass sie Sonntagfrüh gegen 8 Uhr einen lautstarken Streit in der Wohnung der Frau wahrgenommen hätten. Eine andere Zeugin wiederum hatte beobachtet, wie der Ex-Freund gegen 10 Uhr „mit einer Art Plane oder Teppich auf der Schulter“ das Wohnhaus verlassen hat.

Leiche über die Grenze gebracht

Da der 31-Jährige damit unter Tatverdacht stand, suchte die Polizei nach ihm. In der Wohnung der Grazerin war er aber nicht mehr anzutreffen. In der Wohnung seiner Mutter, bei der er zuletzt geschlafen hatte, lag nur sein Mobiltelefon. Montagabend wurde er dann entdeckt – am Parkplatz eines Casinos an der Grenze in Spielfeld. Sein Auto brannte. Dieses dürfte er selbst mit einem Brandbeschleuniger angezündet haben, um Spuren zu verwischen.

Der Mann verriet bei der Einvernahme, wo die Vermisste zu finden sei. Daher wurde die Suche in Slowenien fortgesetzt, man wurde fündig – Ermittler entdeckten die sterblichen Überreste der 31-jährigen Grazerin. Demnach dürfte ihr Ex sie in ihrer eigenen Wohnung getötet haben. Am Nachmittag desselben Tages brachte er die Leiche über die Grenze nach Slowenien. Die Leiche wurde schließlich in einem Koffer in einem slowenischen Wald vergraben gefunden. Es gab laut den slowenischen Behörden klare Anzeichen auf Gewalteinwirkung.

Rolle von Vater und Bruder

Das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder und Stiefvater des Angeklagten, die im Verdacht standen, den 31-Jährigen beim Verbringen und Vergraben der Leiche der Stefanie P. unterstützt zu haben, wurde eingestellt, weil sich keine Hinweise auf Beitragshandlungen der beiden Slowenen in Österreich ergeben haben und die in Slowenien gesetzten Tathandlungen nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Nun prüfen die slowenischen Strafverfolgungsbehörden die Einleitung eines Strafverfahrens.

Rasche Hilfe in Krisensituationen

In Krisensituationen gibt es mehrere Anlaufstellen, an die man sich wenden kann: 
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Rat auf Draht: unter der Telefonnummer 147 ist ein Notruf für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen eingerichtet - kostenlos und ebenfalls rund um die Uhr 
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