Echter Polizeischutz für falschen Bezos hat rechtliches Nachspiel
Bei einer Firmenfeier wurde ein Double von Amazon-Gründer Jeff Bezos per Helikopter eingeflogen und dann von echten Polizisten begleitet. Der Auftritt könnte nun rechtliche Konsequenzen haben.
Was als spektakulärer Gag für eine Firmenfeier gedacht war, beschäftigt nun die Behörden: Bei einer Feier des oberösterreichischen Werkzeugbauers Haidlmair im August wurde ein Double von Amazon-Gründer Jeff Bezos nicht nur per Helikopter eingeflogen, sondern auch von echten Polizisten begleitet. Der ungewöhnliche Auftritt könnte für die Beteiligten nun dienstrechtliche und möglicherweise weitere rechtliche Konsequenzen haben, berichtet standard.at.
Haidlmair hatte anlässlich eines Großauftrags für Amazon eine Feier für Mitarbeiter und Gäste veranstaltet. Höhepunkt des Nachmittags war laut einem Bericht des „Standard“ die Ankunft eines Bezos-Doubles. Der Darsteller stieg gemeinsam mit drei vermummten und bewaffneten Beamten – diese waren „echt“ - aus einem Hubschrauber und wurde anschließend durch die Firmenhalle geführt.
Polizei prüft Vorgang
Die Landespolizeidirektion Oberösterreich bestätigte, dass der Vorfall bekannt sei. Demnach läuft eine „Überprüfung dienstrechtlicher Natur alle Beteiligten betreffend.” Auch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde eingeschaltet.
Welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen und ob einzelne Beamte tatsächlich gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen haben, ist derzeit noch offen. Die Behörden wollen sich mit Verweis auf die laufenden Prüfungen nicht näher zu den möglichen Konsequenzen äußern.
Im Zentrum steht damit die Frage, unter welchen Voraussetzungen Polizeibeamte für einen privaten oder unternehmerischen Anlass eingesetzt werden dürfen.
Kontakt zum Polizeichef
Nach Angaben von Firmenchef Mario Haidlmair wurde der Polizeieinsatz von ihm selbst angeregt. Er habe dafür Kontakt zum Linzer Polizeichef aufgenommen, den er bereits seit längerer Zeit kenne. Die zunächst ungewöhnliche Anfrage sei schließlich als Gelegenheit gesehen worden, den Gästen auch die Arbeit der Polizei näherzubringen.
Die drei Beamten sollen der Schnellen Interventionsgruppe (SIG) Oberösterreich angehört haben. Die Einheit ist auf besonders anspruchsvolle und gefährliche Einsätze spezialisiert.
Wer hätte den Einsatz bezahlen sollen?
Auch die Kostenfrage wird eine Rolle spielen. Ein Sprecher Haidlmairs erklärte gegenüber der APA, es sei von Beginn an vereinbart gewesen, dass das Unternehmen für die Kosten der Polizeibegleitung aufkommt. Man warte allerdings noch auf die entsprechende Rechnung.
Damit dürfte die rechtliche Frage allerdings nicht erledigt sein. Entscheidend ist vielmehr, ob der Einsatz überhaupt auf einer zulässigen Grundlage angeordnet wurde und ob Polizeibeamte für einen solchen privaten Anlass eingesetzt werden durften.
Denn gewöhnlicher Personenschutz gehört nicht zum regulären Angebot der Polizei für Privatpersonen. Nach Angaben der Exekutive ist staatlicher Personenschutz nur für einen sehr begrenzten Personenkreis vorgesehen, etwa für den Bundespräsidenten oder den Innenminister. Für andere Personen ist grundsätzlich private Sicherheitsbegleitung vorgesehen, sofern ein entsprechender Schutz erforderlich ist.