In einfacher Sprache: Ab Oktober gibt es neue Regeln für E-Mopeds
Ab 1. Oktober dürfen E-Mopeds nicht mehr auf den Rad-Wegen fahren. E-Mopeds brauchen eine Zulassung, eine Nummern-Tafel und eine Versicherung.
In einigen Städten in Österreich sind viele E-Mopeds auf dem Rad-Weg unterwegs.
E-Mopeds sind Mopeds, die mit Strom statt mit Benzin fahren.
Ab 1. Oktober dürfen die E-Mopeds nicht mehr auf dem Rad-Weg fahren.
Die E-Mopeds brauchen dann eine Nummern-Tafel.
Und die E-Mopeds müssen auf der Straße fahren.
Das steht in der neuen Straßenverkehrs-Ordnung.
Die Abkürzung für Straßenverkehrs-Ordnung ist StVO.
Auch im neuen Kraftfahrzeug-Gesetz steht das drin.
Die Abkürzung für Kraftfahrzeug-Gesetz ist KFG.
Ab 1. Oktober gelten diese neuen Regeln in ganz Österreich.
Diese neuen Regeln können für Besitzer von E-Mopeds zu einem Problem werden.
Bis jetzt gelten für E-Mopeds die gleichen Regeln wie für E-Bikes.
E-Mopeds dürfen höchstens 25 km/h fahren.
E-Mopeds dürfen auf Rad-Wegen auch ohne Zulassung fahren.
Das heißt: Sie brauchen keine Nummern-Tafel.
Für die E-Mopeds gibt es auch keine Helm-Pflicht.
Es gibt immer mehr E-Mopeds in Österreich.
Deshalb gibt es ab 1. Oktober diese neuen Regeln.
Vor allem Essens-Lieferanten benutzen gerne E-Mopeds.
So können sie auf dem Rad-Weg ohne Stau durch die Stadt fahren.
Viele neue Regeln für E-Mopeds
Ab 1. Oktober gibt es neue Regeln für E-Mopeds.
Das sind die neuen Regeln:
· Die E-Mopeds dürfen nicht mehr auf den Rad-Wegen fahren.
· Wer mit einem E-Moped fährt, muss einen Helm tragen.
· Damit man mit einem E-Moped fahren darf, braucht man einen Führer-Schein.
Diese Führer-Scheine sind für E-Mopeds gültig: Moped-Führerschein, Motorrad-Führerschein oder Auto-Führerschein.
· Die E-Mopeds brauchen eine Versicherung.
· Die E-Mopeds brauchen eine Zulassung und eine Nummern-Tafel.
· Die E-Mopeds brauchen auch ein Pickerl.
Das heißt auch, dass die Mopeds regelmäßig eine Pickerl-Überprüfung machen müssen.
Die neuen Regeln gelten für alle Fahrzeuge mit 2 Rädern und Sitz, wenn der Motor ohne Pedale angetrieben wird.
Das heißt: Für E-Bikes und E-Scooter gelten die neuen Regeln nicht.
Wenig Probleme in Kärnten erwartet
Die meisten Besitzer von E-Mopeds sind nicht auf die neuen Regeln vorbereitet.
In Wien und Graz wird es deshalb wahrscheinlich am Anfang viele Probleme geben.
In Kärnten wird es wahrscheinlich keine Probleme geben, auch nicht in Klagenfurt und Villach.
Das sagt Klaus Robatsch.
Robatsch ist Experte für Verkehrs-Sicherheit beim KfV.
Ein Experte kennt sich mit einem bestimmten Thema sehr gut aus.
KfV ist die Abkürzung für Kuratorium für Verkehrs-Sicherheit.
Das KfV ist dafür zuständig, dass der Verkehr sicher ist.
Das KfV hat in Klagenfurt bei einer kurzen Prüfung nur 4 E-Mopeds gesehen.
Viele Essens-Zusteller fahren in Klagenfurt mit E-Bikes.
Auch die restliche Bevölkerung fährt viel mit E-Bikes.
Das sagt Robatsch.
Es kann Anfang Oktober ein paar Probleme geben.
Die großen Liefer-Dienste werden ihre Mitarbeiter informieren.
Ein Liefer-Dienst liefert Essen nach Hause.
Auch das KfV wird die Bevölkerung aufklären und vorbereiten.
Das sagt Robatsch.
In Kärnten kann es aber trotzdem Probleme mit den E-Mopeds geben.
Auf einen Blick
Ein E-Moped ist ein Moped mit Elektro-Motor.
Der Motor kann auch ohne Pedale angetrieben werden.
Ab 1. Oktober gelten für E-Mopeds dieselben Regeln wie für normale Mopeds.
Wichtig für Fahrerinnen und Fahrer
· Wer mit einem E-Moped fährt, muss einen Helm tragen.
· Damit man mit einem E-Moped fahren darf, braucht man einen Führer-Schein.
· Diese Führer-Scheine sind für E-Mopeds gültig: Moped-Führerschein, Motorrad-Führerschein oder Auto-Führerschein.
· Die Mopeds brauchen eine Haftpflicht-Versicherung.
· Die Mopeds brauchen auch eine Nummern-Tafel und ein gültiges Pickerl.
Ab 1. Oktober dürfen die Mopeds nicht mehr auf Rad-Wegen oder Fahrrad-Streifen fahren.
Besitzer von E-Mopeds sollen sich früh genug darum kümmern, dass ihr Moped den neuen Regeln entspricht.
Das sagt Robatsch.
Das heißt:
· Das E-Moped muss bis 1. Oktober von einer Zulassungs-Stelle zugelassen werden.
Dabei bekommt das Moped auch eine Nummern-Tafel.
· Das E-Moped braucht bis 1. Oktober eine Haftpflicht-Versicherung.
· Es kann sein, dass das E-Moped eine Typisierung (gesprochen: Tüpisierung) braucht.
Das ist eine offizielle Erlaubnis, dass das Moped auf der Straße fahren darf.
Diese Erlaubnis bekommt man nur, wenn das Moped im Verkehr sicher ist.
Manchmal haben E-Mopeds keine EU-Typengenehmigung.
Das heißt: Sie sind nicht nach den Regeln der EU überprüft worden.
Diese Mopeds brauchen eine Typisierung.
Viele E-Mopeds haben keine Typisierung, weil sie bis jetzt nicht gebraucht wurde.
Diese E-Mopeds brauchen dann eine eigene Erlaubnis mit Gutachten.
Das ist teuer und schwierig.
Das sagt Robatsch.
Robatsch rechnet damit, dass viele Menschen auf ein E-Bike umsteigen werden.
Was tut die Polizei ab 1. Oktober?
Es gibt keine Schon-Frist.
Das heißt, die neuen Regeln müssen ab 1. Oktober eingehalten werden.
Das sagt Matthias Kogelnig.
Kogelnig ist Polizei-Sprecher.
Deshalb ist es wichtig, dass die Bevölkerung schon vorher Bescheid weiß.
Die Menschen sollen die neuen Regeln kennen.
Die Polizei wird bei Kontrollen nicht ganz so streng sein.
Das sagt Kogelnig.
Das heißt aber nicht, dass es keine Strafen gibt.
Es kommt darauf an, ob eine Person in Gefahr ist.
Und es kommt darauf an, gegen welche Regel man verstößt.
Die Polizei hat 2 Ziele:
· Der Verkehr soll sicher sein.
· Die Menschen sollen über die neuen Regeln Bescheid wissen.
Die Polizei macht im Stadt-Gebiet immer wieder unangekündigte Kontrollen.