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© Foto Melbinger/PaulitschDie Enkelin muss aus der Dienstwohnung des Opas ausziehen (Themenbild)
Wegen Opas Job von 1965: Enkelin muss aus Wohnung ausziehen
Erst wohnte der Opa dienstlich in der Wohnung, dann die Oma privat. Die Enkelin darf den Mietvertrag nicht mehr übernehmen.

Philipp Aichinger