Kärntner verliert Bein durch fleischfressende Bakterien, Klinik zahlt
Mann kam mit vermeintlicher Bagatell-Verletzung ins Krankenhaus. 31 Stunden später wurde ihm ein Bein amputiert. Nun erhielt er eine Entschädigung von der Kabeg.

Ein Kärntner fällt im Stehen mit dem Fahrrad um, er sieht keine Verletzungen, er hat nicht einmal einen Kratzer, es tut ihm nichts weh. In der Nacht bekommt er plötzlich Schmerzen. Am Morgen danach sucht er das Krankenhaus Wolfsberg auf. Der behandelnde Arzt will ihn wieder nach Hause schicken. Er habe nur eine Prellung, heißt es. 31 Stunden später liegt der Pensionist (71) auf der Intensivstation, hat eine Sepsis, wird künstlich beatmet, kämpft ums Überleben und ein Bein muss ihm schließlich bis zum Becken amputiert werden.
Wie kann so etwas passieren? Rechtsanwalt Paul Wolf sagt: „Die Ärzte hätten früher die richtige Diagnose stellen und den Mann operieren müssen.“ Stattdessen sei bei seinem Mandanten „nur“ eine Prellung diagnostiziert worden. Der behandelnde Arzt in der Ambulanz wollte den Patienten in häusliche Pflege entlassen. „Doch die Gattin des Mannes – eine diplomierte Krankenschwester – protestierte dagegen und wies darauf hin, dass ihr Mann einen septischen Schock haben könnte. Sie verlangte, dass man bei dem Patienten ein Blutbild macht. Das wurde aber verweigert. Die Frau musste regelrecht betteln", meint Wolf. Und das, obwohl der Patient „Schüttelfrost, ein kollaptisches Geschehen und Kaltschweißigkeit“ aufwies. Aus reiner Eigeninitiative habe die verzweifelte Ehefrau und ausgebildete Krankenschwester von sich aus eine andere Abteilung, die „Interne“ aufgesucht. „Nur weil die Gattin dort zufällig eine Krankenpflegerin kannte, schaffte sie es, dass ein Blutbild angefertigt wurde.“ Nachsatz des Anwaltes: „Ohne seine Frau wäre der Mann tot.“
Sieben Stunden später wurde der Betroffene erstmals am Unterschenkel operiert. Am Folgetag klagte er jedoch weiter über massive Schmerzen, die auch als „Vernichtungsschmerz“ beschrieben werden. Der Patient wurde ins Klinikum Klagenfurt überstellt. Dort kam man darauf, dass er eine „nekrotisierende Fasziitis“ hat. Die Kabeg beschreibt diese Krankheit so: „Die nekrotisierende Fasziitis wird durch fleischfressende Bakterien ausgelöst, die das menschliche Gewebe innerhalb kürzester Zeit zerstören und sich rasant im Körper verbreiten.“ Das verursache „über jegliches Maß hinausreichende Schmerzen“. Das Krankheitsbild sei extrem selten und im frühen Stadium nur für Experten erkennbar. „Für einen durchschnittlichen Facharzt für Unfallchirurgie ist eine nekrotisierende Fasziitis im Frühstadium nicht erkennbar", sagt Florina Ozegovic, die Anwältin der Kabeg.
Notoperation zu spät
Dieses Argument kann Anwalt Paul Wolf nicht gelten lassen. Aus seiner Sicht sind im Krankenhaus massive Fehler passiert und man hätte seinem Mandanten den extremen Leidensweg mit Lebensgefahr, Sepsis und Überlebenskampf ersparen können, wenn man früher reagiert hätte. „Es hätte gleich ein Labor gemacht werden müssen, die erste Operation hätte früher erfolgen müssen.“ Denn bei einer nekrotisierenden Fasziitis zähle jede Minute. Für ihn ist klar: „Wegen der Diagnose- und Handlungsverzögerung der behandelnden Ärzte kam es zu einem katastrophalen Heilungsverlauf. Mein Mandant war wegen eines Bagatelltraumas im Krankenhaus und in der Folge musste ihm der gesamte Oberschenkel bis zum Becken amputiert werden, er hat unzählige Operationen hinter sich.“ Der Kärntner sei „regelrecht aus seinem sportlichen, gesunden Leben katapultiert worden".
Arzthaftungsexperte Wolf brachte im Vorjahr Klage gegen die Kabeg (Krankenanstalten Betriebsgesellschaft) am Landesgericht Klagenfurt ein: Zuerst verlangte die Kabeg eine Abweisung der Klage. Doch nach Einholung eines Gutachtens kam es zu einer außergerichtlichen Lösung: Die Kabeg zahlte. Der Betroffene erhielt eine hohe Entschädigung, mit der er unter anderem sein Haus behindertengerecht umbauen kann und ein barrierefreies Auto finanziert.
In einer ausführlichen Stellungnahme bestätigt die Kabeg-Anwältin, dass der Kläger wegen starker Schmerzen im Unterschenkel im LKH Wolfsberg vorstellig wurde. Auch dass man ihn nach Hause schicken wollte, wird nicht dementiert. „Weil Labor und Röntgenuntersuchungen unauffällig waren, war es angedacht, den Kläger wieder zu entlassen.“ Da er allerdings massive Schmerzen hatte, kam er auf die Abteilung für Innere Medizin. Noch am selben Tag, sieben Stunden nach der Aufnahme, sei die erste OP erfolgt, bei der auch ein Gewebeabstrich entnommen wurde.
„Jede Stunde zählt“
Am nächsten Tag sei der Betroffene ins Klinikum verlegt worden, wo die Diagnose der nekrotisierenden Fasziitis gestellt und die Oberschenkelamputation 31 Stunden nach dem Erstkontakt in Wolfsberg durchgeführt wurde.
„Die nekrotisierende Fasziitis kann schon nach wenigen Stunden so stark sein, dass sie zu Sepsis, Multiorganversagen und zum Tod führen kann", erklärt Ozegovic. Eine Diagnose sei aber nur durch eine chirurgische Gewebsentnahme und mikrobiologische Untersuchung möglich, was bei unspezifischen „Bagatellverletzungen“ – wie eben bei einer vermeintlichen Prellung – aber nicht standardgemäß durchgeführt werde.
Das Problem sei gewesen: Als der Mann ins Krankenhaus kam, gab es noch keinen Hinweis auf die lebensbedrohliche Situation. Jetzt weiß man: „Es lag von Anfang an eine nekrotisierende Fasziitis vor, die offensichtlich durch den Fahrradsturz ausgelöst wurde", sagt die Anwältin des Krankenhauses. „Laut Gutachter wurde die Verdachtsdiagnose verzögert gestellt, der Kläger hätte zu einem früheren Zeitpunkt ins Klinikum überstellt werden können. Durch die verspätete Überstellung konnte die Oberschenkelamputation nicht mehr verhindert werden.“ Ohne die „radikale Operation“ wäre der Mann gestorben.
Die Krankheit ist extrem tückisch: „Laut Sachverständigem wäre nicht einmal bei früherer Überstellung ins Klinikum reine Heilung möglich gewesen. Bei einer frühzeitigen Diagnose hätte die Amputation unter Umständen aber in geringerem Ausmaß erfolgen können.“
Gutachten und Zeitablauf
Zu dem tragischen Krankheitsverlauf mit der Amputation war es im Jahr 2023 gekommen. Im Vorjahr brachte der Anwalt die zivilrechtliche Klage ein. Nun gab es eine außergerichtliche Einigung, die von allen Seiten bestätigt wird. Das Geld wurde bereits überwiesen. Die Ansprüche des Klägers seien im Rahmen eines Vergleichs abgegolten worden, heißt es von der Kabeg darin enthalten: Schmerzengeld, Haushaltshilfe, Zureisekosten, Therapiekosten, Arztkosten sowie Ansprüche hochgerechnet auf die statistische Lebenserwartung des Klägers. Mit Einverständnis des Patienten hat die Kabeg die Stellungnahme abgegeben. Die Höhe der Entschädigung ist der Kleinen Zeitung bekannt, wird aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt.