Flüge, Gebühren, Schimmel: Das nervte im Sommerurlaub
Die drei größten Urlaubsaufreger 2026 waren laut einer Auswertung des Vereins für Konsumenteninformation Flugreisen, schlechte Unterkünfte sowie Ärger mit Mietautos.

Für viele Reisende begann der Urlaub mit Frust statt Fernweh. Die drei Top-Urlaubsaufreger 2026: Fast jede zweite Beschwerde drehte sich um Flugreisen. Besonders Billigflieger Ryanair geriet wegen unzulässiger Gebühren ins Visier. Auch schmutzige Unterkünfte und Probleme mit Mietautos, Bus und Schiff vermiesten vielen den Urlaub. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für die Arbeiterkammer (AK) von 544 Beschwerden von Urlauberinnen und Urlaubern.
Der VKI nahm im Auftrag der AK Urlaubsbeschwerden der Sommersaison näher unter die Lupe. Für die AK-Analyse wertete der VKI 544 Reisebeschwerden von Anfang Juli bis Ende August aus, erklärt die AK in einer Aussendung am Dienstag.
Unzulässige Fluggebühren
Ganz oben auf der Ärgerliste stehen mit 45 Prozent Flugreisen. Mehr als zwei Drittel der Fluganfragen betraf etwa geänderte Flugzeiten oder Fluglinien. Stark ins Gewicht fallen auch unzulässige, aber dennoch verlangte Gebühren beim Billigflieger Ryanair (rund 30 Prozent). Ryanair kassierte Zusatzgebühren, die vom OGH nachträglich für unzulässig erklärt wurden und daher zurückgefordert werden können. Auch Probleme mit Gepäck (15 Prozent), annullierte (neun Prozent) und verspätete (sechs Prozent) Flüge nervten.
Beschwerden über Unterkünfte rangieren mit rund 20 Prozent auf Platz zwei. Was nach Erholung und Traumzimmer klang, sah in der Realität anders aus. So war etwa die Unterkunft nicht so wie gebucht, es mangelte an Sauberkeit und Hygiene. Die Palette der Beanstandungen reichte von Schimmel und Ungeziefer bis hin zu einem fehlenden Meerblick.
Frust mit dem Mietauto
Auf Platz drei der Reise-Aufreger (rund zwölf Prozent) landen Probleme mit Mietwagen, Bahn, Bus und Schiff. Die Beschwerden reichten von Preisproblemen wie intransparenten überraschenden Zusatzkosten (rund 27 Prozent) über sonstige Mängel (rund 23 Prozent), beispielsweise unzureichende Informationen über Mautgebühren und damit verbundene Zusatzkosten bis hin zu angeblichen Mietautoschäden (20 Prozent).
Bei dem Rest der Anfragen ging es um Onlinevermittlungsportale (rund zehn Prozent), insbesondere fehlerhafte Informationen, unerwünschte Prime-Mitgliedschaften von Opodo und die fehlende Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Themen waren Pauschalreisen und Kreuzfahrten (rund fünf Prozent). Hier ging es vor allem um Leistungsmängel wie nicht erbrachte Transfers zwischen Inseln wie Santorin und Naxos und verloren gegangenes Gepäck bei einer Kreuzschifffahrt. Zudem gab es einige Beschwerden zu anderen Reiseleistungen (rund acht Prozent), beispielsweise Inkassoforderungen wegen Mautgebühren.
Die AK Analyse zeigt: An der Spitze der negativen Nennungen (191) liegt Ryanair, gefolgt von der Onlinevermittlungsplattform Booking.com (70 Nennungen) sowie Opodo (24 Nennungen). Die drei beliebtesten Reiseländer waren Spanien, Italien und Österreich. Rund 95 Prozent der Buchungen erfolgten online.
Tipps der Konsumentenschützer
„Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief“, rät die Arbeiterkammer. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – muss man sich an die Fluglinie wenden, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat. Hier geht es zu den Musterbriefen der Arbeiterkammer Wien.
Ein weiterer Hinweis der AK-Konsumentenschützer: „Lassen Sie sich bei berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer man erklärt sich mit einem Gutschein ausdrücklich einverstanden.“
Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Wichtig ist, dass Reisemängel durch Fotos, Videos oder Zeugen dokumentiert worden sind.