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Muss Bad Ausseer Feuerwehr für Ehrenamt über 200.000 Euro zahlen?

Prozessauftakt am Landesgericht Leoben: Nach der Parkplatzeinweisung bei einem Blasmusikkongress kämpft die FF Reitern gegen eine hohe Schadenersatzforderung.

Der Kammerhofparkplatz im Herzen von Bad Aussee, der im Zentrum des Rechtsstreits steht
© KLZ / Iris Hödl
Der Kammerhofparkplatz im Herzen von Bad Aussee, der im Zentrum des Rechtsstreits steht
Benedikt Karl
Redakteur Regionalredaktion Liezen

Der Kammerhofplatz in Bad Aussee war in den vergangenen Jahren bereits Gegenstand so manchen Gerichtsverfahrens. Zu denen sich am Dienstag ein weiteres dazugesellte. Am Landesgericht Leoben musste sich die FF Reitern dem Vorwurf stellen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Kongresses des Steirischen Blasmusikverbands im Frühjahr 2019 unbefugt auf den dortigen Parkplatz eingewiesen zu haben.

Klagsseite ist die damalige und auch derzeitige Eigentümerin der Fläche, die MB BA Hotel Errichtungs GmbH. Bereits 2023 hatte diese, nachdem sie mit Klagen gegen die Kongressbesucher rechtlich abgeblitzt war, eine Schadenersatzforderung über 121.000 Euro an die Feuerwehr gerichtet. Weil diese nicht zahlte, folgte im Herbst 2025 die Gerichtsklage. Darin forderte die Gesellschaft von den Florianijüngern 208.000 Euro.

Die Verhandlung fand am Landesgericht Leoben statt
© KLZ / Klara Erregger
Die Verhandlung fand am Landesgericht Leoben statt

Keine Vergleichsbereitschaft

Beim Prozessauftakt wies die Richterin eingangs darauf hin, dass erstmals sämtliche Beteiligten in einem Raum aufeinandertreffen würden und man somit auch über einen Vergleich reden könne. Denn, mutmaßte sie: „Es wird nicht aufhören, ganz egal, wie mein Urteil ausfällt.“

Gäbe sie der Klage statt, werde die Feuerwehr vermutlich beim Blasmusikverband regressieren, im anderen Fall die MB BA möglicherweise die Gemeinde auf Schadenersatz verklagen. Ein Vergleich sollte aus wirtschaftlichen und emotionalen Gründen in Betracht gezogen werden. „Ich appelliere an Sie, sich das zu überlegen“, so die Richterin. Ein Appell, der ungehört blieb.

Überwiegend Uneinigkeit

In der Folge prallten die Standpunkte der Parteien aufeinander. Schon im der Beweisaufnahme vorangehenden formalen Teil der Verhandlung kam es zu hitzigen Debatten – oft über kleine Details. So wurde etwa bei den Außerstreitstellungen – der Feststellung jener Fakten, die im weiteren Verlauf als unstrittig gelten können – diskutiert, ob der Sitz der MB BA nun Bad Gleichenberg ist oder nicht.

Teils flogen die juristischen Fetzen zwischen den Anwälten derart heftig, dass sich die Vorsitzende zum lautstarken Einschreiten gezwungen sah. „Jetzt ist aber Ruhe, meine Herren! Ich fordere eine sachliche Verhandlungsführung“, so die Richterin an einer Stelle. Nach einer weiteren hitzigen Debatte griff sie hart durch und stellte klar, dass ab sofort nur noch das Wort erhält, wer von ihr explizit dazu aufgerufen wird.

Jetzt ist aber Ruhe, meine Herren! Ich fordere eine sachliche Verhandlungsführung!

— Richterin nach einer besonders hitzigen Debatte

Bewusste Besitzstörung?

Hat die FF Reitern unbefugt eingewiesen? Ja, so der Rechtsanwalt der MB BA. Seine Mandantin, die Eigentümerin des Parkplatzes, habe der Gemeinde knapp drei Wochen vor dem Kongress mitgeteilt, dass sie die Fläche künftig selbst bewirtschaften werde. Das sei auch der Wehr bekannt gewesen, die bewusst dagegen verstoßen und eine Besitzstörung begangen habe. Das damalige Gemeindeoberhaupt Franz Frosch habe „in Teilen amtsmissbräuchlich dazu provoziert“.

Die Gegenseite argumentiert, dass die Feuerwehr im Auftrag der Gemeinde gehandelt habe. Am Morgen des Veranstaltungstages habe sich der Kommandant sogar noch einmal beim Bürgermeister erkundigt, ob die Besucher auch tatsächlich auf den Parkplatz gelotst werden dürften. Weder er noch seine Kameraden hätten „eine einzige Sekunde gedacht, rechtswidrig zu handeln“.

War „über Jahrzehnte so“

Frosch bestätigte in seiner Einvernahme, dass er der FF Reitern den Auftrag zum Einweisen erteilt habe. Er sei überzeugt gewesen, dass die Gemeinde das Recht habe, den Parkplatz zu nutzen. „Weil das über Jahrzehnte so war.“ Ob er am Veranstaltungstag wahrgenommen habe, dass die MB BA Nutzungsbedingungen ausgehängt habe, wollte die Richterin wissen. Frosch verneinte.

„Wir sind davon ausgegangen, dass wir im Besitz sind“, sagte auch Ex-Stadtamtsdirektor Joachim Schuster. Aushänge habe er nicht wahrgenommen, abgesehen von kaum sichtbaren Hinweise an einem Autowrack. Der gegnerische Anwalt konterte, die Gemeinde habe die Aushänge vorab „illegal“ entfernt.

Marathonverhandlung wird vertagt

Kurz nach 21 Uhr, nach mehr als zwölf Stunden intensiver Verhandlung ohne Aussicht auf Ende, stellte der Anwalt der Klagsseite einen Antrag auf Vertagung. Nach der Befragung einer weiteren Zeugin kam die Richterin diesem Antrag nach und beendete gegen 22 Uhr die Verhandlung – zumindest für diesen Tag.