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„Dass die Versicherung den ganzen Schaden zahlt, ist ein Irrglaube“ 

Unwetter: Versicherungen zahlen nur bis zur vereinbarten Höchstsumme, aber nicht den gesamten Schaden, erklärt Rechtsanwalt Florian Mitterbacher.

Wie hoch sind Überschwemmungen versichert?
© KK/FF
Wie hoch sind Überschwemmungen versichert?
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten

Schwere Unwetter haben am Mittwoch weite Teile Norditaliens getroffen. In Kärnten kam es zu einem Wetterumschwung. Auch wenn nichts passiert ist, beschäftigt viele die Frage, wer für Überschwemmungen oder Murenabgänge haftet. Der Klagenfurter Rechtsanwalt Florian Mitterbacher klärt auf, was im Fall des Falles zu tun ist und was es mit der vereinbarten Höchstsumme auf sich hat.

Welche Versicherung kommt für Unwetterschäden am Haus auf?

„Generell deckt eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung etwaige Unwetterschäden. In welcher Höhe und für welche Schäden genau gehaftet wird, steht in der Polizze“, sagt Rechtsanwalt Florian Mitterbacher aus Klagenfurt. „Es gibt beispielsweise einen Unterschied zwischen Mure und Erdrutsch. Meist sind Schäden aus Vermurungen nicht versichert, aber aus Erdrutschen schon.“

Was ist, wenn ein Haus – etwa durch Überschwemmung - komplett zerstört wird?

„Noch immer hält sich der Irrglaube, dass man in solchen Fällen den gesamten Schaden – oft sogar ein komplettes Haus – von der Versicherung ersetzt bekommt“, meint Mitterbacher. Die Versicherung müsse aber immer nur die im Vertrag angegebene vereinbarte Höchstsumme bezahlen. „Wenn ein Risiko wie Überschwemmung beispielsweise bis zu 20.000 Euro versichert ist, bekommt der Versicherungsnehmer in der Regel diese 20.000 Euro ersetzt, und nicht den Wert des ganzen Hauses,“ betont der Anwalt. „Versicherungsunternehmen haben in ihren Bedingungen einen Passus, wonach die Versicherungsdeckung mit einer Höchstsumme begrenzt ist. Das bedeutet, dass die Versicherung, auch wenn sie grundsätzlich zahlungspflichtig ist, maximal den in der Polizze genannten Höchstbetrag zahlen muss. Nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der tatsächliche Schaden höher ist.“

 Was können Unwetteropfer unternehmen, um nach Schäden möglichst schnell an Geld von der Versicherung zu kommen?

Rechtsanwalt Mitterbacher betont: „Wichtig ist es, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und so gut wie möglich zu dokumentieren. Am besten mit Fotos oder Videos.“ Die Versicherung sollte sich ein Bild machen können, wie die Immobilie vor dem Schadeneintritt ausgesehen hat und wie sie danach aussieht. In welchem Zustand war die Immobilie? Welches Inventar war vorhanden? „Man sollte seine Wohnräume und die Anlage regelmäßig fotografieren und halbwegs aktuelle Bilder haben“, rät der Anwalt.

Unwettereinsatz der FF Krumpendorf am Dienstag
© FF Krumpemdorf/ Facebook
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