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Mit diesen zwei Maßnahmen sollen die Pensionen sicherer werden

Die Reform der Abfertigung Neu und die Aktivpension passierten am Mittwoch den Arbeits- und Sozialausschuss im Parlament. Kleine Schritte, die das Pensionssystem leistbarer und Arbeiten im Alter attraktiver machen sollen.

Jüngere Generationen sollten gut rechnen können. Das hilft mit Blick auf die eigene Pension.
© stock.adobe.com/Gerhard Ledwinka
Jüngere Generationen sollten gut rechnen können. Das hilft mit Blick auf die eigene Pension.
Walter Hämmerle
Leiter Innenpolitik

Ab 2028 will die Bundesregierung die Abfertigung Neu und die betrieblichen Pensionskassen neu aufstellen. Welche Ziele stecken dahinter?

Antwort: Das langfristige Ziel ist die Stabilisierung des Pensionssystems. Im bestehenden Umlageverfahren müssen immer weniger Beitragszahler eine wachsende Zahl von Pensionsbeziehern finanzieren; weil sich das schon jetzt nicht ausgeht, muss der Staat aus dem Budget erhebliche Mittel zuschießen. Zusätzlich soll die Alterssicherung durch die Stärkung der betrieblichen und privaten Vorsorge breiter aufgestellt werden. Die jetzige Reform betrifft nur die zweite Säule, also die betriebliche Vorsorge.

Was plant die Regierung im Detail?

Antwort: Der Arbeitgeber bezahlt für alle Beschäftigten 1,53 Prozent des Bruttogehalts als Abfertigung Neu in eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse; 75 Prozent der Beschäftigten können diese nicht in eine lebenslange Pension umwandeln, weil der Arbeitgeber über keine Pensionskasse verfügt. Nur 25 Prozent der Beschäftigten haben eine Pensionskasse. Und es gibt noch ein Problem: Aufgrund der Kapitalgarantie müssen die BV-Kassen ihre Gelder sehr vorsichtig veranlagen. Im Durchschnitt erzielen diese eine Rendite von nur 1,53 Prozent, das liegt deutlich unter der derzeitigen Inflation.

Welche Folgen ergeben sich für die Betroffenen?

Antwort: Künftig sollen alle Beschäftigten einen Zugang zu einer überbetrieblichen Pensionskasse – und damit zu einer Zusatzpension – haben. Dorthin kann jeder Arbeitnehmer seine Abfertigung bei Jobwechsel oder Pensionsantritt freiwillig mitnehmen. Dies erfordert eine aktive Entscheidung. Anders als bei der Abfertigung Neu gibt es beim Umstieg auf eine Pensionsvorsorge keine Kapitalgarantie, um langfristig eine höhere Rendite zu ermöglichen, per Gesetz soll dem aber Grenzen gesetzt werden. Der Anlagehorizont soll sich am Lebensalter orientieren. Dazu soll auch die Senkung der Verwaltungs- und Managementgebühren beitragen.

Schon 2027 wird ein sogenannter Aktivitätsfreibetrag eingeführt. Was ist das und wer profitiert davon?

Antwort: Mit Jahresbeginn 2027 gibt es einen Freibetrag in der Höhe von 1.250 Euro monatlich oder 15.000 Euro jährlich für Menschen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters (65 für Männer, für Frauen liegt es derzeit bei 62) weiterarbeiten. Für diesen Freibetrag entfallen die Einkommens- bzw. Lohnsteuer sowie der Pensionsbeitrag des Arbeitnehmers. Andere Sozialbeiträge bleiben bestehen. Davon profitiert, wer entweder seine Pension aufschiebt und weiterarbeitet oder neben der Pension beschäftigt bleibt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Antwort: Neben dem Regelpensionsalter müssen Männer zumindest 480 Versicherungsmonate (40 Jahre) und Frauen vorerst 408 Monate (34 Jahre) aufweisen. Für Frauen steigen die Versicherungsmonate allerdings entsprechend dem Pensionsantrittsalter ab 2028 bis 2033 jährlich um 12 Monate.

Was ist, wenn jemand schon in Pension ist?

Antwort: Für diese Gruppe gibt es eine Übergangsregelung. Wer vor dem 1. Juli 2026 in Pension gegangen ist und die nötigen Versicherungsmonate noch nicht hat, kann sich durch die Aufnahme eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses in die Begünstigung hineinarbeiten.

Kritiker sehen vor allem Freiberufler wie Anwälte oder Steuerberater bevorteilt. Stimmt das?

Antwort: Teilweise, auch in der Begutachtung gab es Kritik. Derzeit arbeiten 28.000 unselbständig Beschäftigte und 40.000 Selbständige nach dem Regelpensionsalter weiter. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Die Regierung hofft, mit ihrer Aktivpension künftig deutlich mehr Menschen zum längeren Arbeiten gebracht werden können – und längst nicht nur, wie bisher, gut betuchte Selbständige.

Viele ältere Beschäftigte finden schon vor der Pension keinen Job. Was unternimmt die Koalition dagegen?

Antwort: Ab 2027 stehen zusätzlich bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr für gezielte Maßnahmen, Projekte und Beihilfen zur Verfügung, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu erhöhen. Dazu wird auch ein Transformationsfonds eingerichtet. Dieser speist sich aus den frei werdenden Mitteln durch die Sistierung der besonderen Höherversicherung für Menschen, die bereits eine Pension beziehen, aber trotzdem noch weiterarbeiten und deshalb auch Pensionsbeiträge zahlen.