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Im Fall der Bluttat auf Wiener Friedhof Freundin angeklagt

Nach der Bluttat an einer Pensionistin am Wiener Friedhof Baumgarten am 23. Februar muss sich am Mittwoch eine zweite Jugendliche vor Gericht verantworten. Das 14-jährige Mädchen wurde nach Ermittlungen wegen Beitrags zum Mord angeklagt. Die Verhandlung findet vor einem Jugendgericht statt. Im vergangenen Juni wurde bereits eine ebenfalls 14-Jährige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.

Opfer war Friedhofsbesucherin und wurde niedergestochen
© APA/Max Slovencik
Opfer war Friedhofsbesucherin und wurde niedergestochen

In der Verhandlung im Sommer ließ die Angeklagte bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar "aufgemuntert", die Bluttat durchzuführen. Die Freundin wurde bereits im Vorfeld des Prozesses als Beschuldigte geführt. Allerdings waren die Aussagen der Hauptbeschuldigten in der Hauptverhandlung dann schlussendlich belastend. Der Fall erregte breites öffentliches Interesse, weil es sich bei der getöteten Frau um ein Zufallsopfer handelte. Sie war zufällig am Friedhof, als sie von dem ihr völlig unbekannten Mädchen von hinten angegriffen und niedergestochen wurde.

Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird auch dieser Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt. Vor und im Verhandlungssaal herrscht Film- und Fotografierverbot.