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Kanadierin ist nicht zum Englisch-Studium in Klagenfurt zugelassen

Kanadierin mit jahrelanger Lehrerfahrung wird nicht zum Lehramtsstudium in Klagenfurt zugelassen. Sie muss eine Ergänzungsprüfung ablegen, auch in Englisch.

Eingangsbereich Uni Klagenfurt
© Helmuth Weichselbraun
„Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei", steht im Eingangsbereich der Uni Klagenfurt – das stimmt, aber eben nicht frei von Zulassungsvoraussetzungen
Lukas Moser
Kärnten Ressort

Englisch ist ihre Muttersprache, sie unterrichtet seit rund neun Jahren Englisch und hat auch an österreichischen Schulen bereits umfassende Unterrichtserfahrung gesammelt. Trotzdem muss die Kanadierin Charlotte (Name von der Redaktion geändert) eine Ergänzungsprüfung in Englisch ablegen, bevor sie an der Universität Klagenfurt mit dem Lehramtsstudium beginnen darf. Dazu kommen ihren Angaben zufolge Mathematik, Österreichische Geschichte und Österreichische Geographie.

„Österreich hat künftige Lehrerin verloren“

Für die 37-jährige Mutter zweier Jugendlicher ist der Plan, in Österreich Lehrerin zu werden, damit vorerst gescheitert. „In meinem Fall bedeutet das, dass Österreich eine zukünftige Lehrerin verloren hat, die sehr gerne hier unterrichtet hätte", erklärt sie.

Vor zwei Jahren zog Charlotte mit ihren Kindern aus Kanada nach Österreich. Sie lernte Deutsch, bereitet sich derzeit auf die C1-Prüfung vor. Nach eigenen Angaben unterrichtete sie hier 38 Stunden pro Woche an Volks- und Mittelschulen der Diakonie de La Tour. Zusätzlich entwickelte sie einen Englisch-Nachmittagskurs für Volksschulkinder. Insgesamt unterrichtet sie seit rund neun Jahren Englisch – sieben Jahre in Kanada, sechs Monate in Spanien und etwa eineinhalb Jahre in Österreich. Sie verfügt zudem über eine TESL-Qualifikation (Teaching English as a Second Language).

Dieses Jahr sollte dann der nächste Schritt folgen: Sie wollte an der Universität Klagenfurt Englisch und Sport auf Lehramt studieren. Doch ihr kanadischer Schulabschluss reicht für eine direkte Zulassung nicht aus.

Uni: Voraussetzung nicht erfüllt

Die Universität verweist auf das Universitätsgesetz. Bei ausländischen Qualifikationen muss geprüft werden, ob ein wesentlicher Unterschied zur österreichischen allgemeinen Universitätsreife besteht. Dabei zählt nicht nur, ob der Abschluss im Herkunftsland grundsätzlich den Hochschulzugang ermöglicht. Das Gesetz verlangt auch bestimmte allgemeinbildende Inhalte in der Sekundarstufe II – darunter zwei Sprachen, Mathematik sowie naturwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Fächer.

Genau dieses Kriterium sei in Charlottes Fall nicht erfüllt, erklärt Uni-Sprecherin Annegret Landes. Nach Abschluss des Prüfverfahrens wurden ihr deshalb Ergänzungsprüfungen im Rahmen des Vorstudienlehrgangs vorgeschrieben.

Kanadierin muss zur Englisch-Prüfung

Für Charlotte ist vor allem die Kombination schwer nachvollziehbar. Allen voran: Englisch ist ihre Muttersprache, sie hat die Sprache jahrelang unterrichtet. Aber auch Mathematik habe sie bis zu einem fortgeschrittenen Niveau einschließlich Precalculus (= Mathematikkurs in den letzten High-School-Jahren) gelernt.

Ihre bisherige Erfahrung hilft ihr bei der Zulassung allerdings kaum. Maßgeblich sei in ihrem Fall das vorgelegte kanadische High School Diploma, erklärt die Universität. Weitere Ausbildungen, Tätigkeiten oder Weiterbildungen dürften bei dieser Prüfung nicht einfach zusammengerechnet werden.

Charlotte machte ihren Schulabschluss im Jahr 2006 am Garden Valley Collegiate in Manitoba. Nach eigenen Angaben absolvierte sie damals zwölf Kurse mehr als für den Abschluss notwendig und schloss mit ausgezeichneten Leistungen ab. Ihr Abschluss ermöglichte ihr auch die direkte Aufnahme an der Faculty of Science der University of Manitoba. Zwanzig Jahre später reicht derselbe Abschluss in Österreich nicht für den unmittelbaren Studienbeginn.

Vorbereitungsprogramm? Unmöglich

Für Charlotte liegt das Problem aber nicht nur in den vier Prüfungen. Das Vorbereitungsprogramm nehme praktisch ein Jahr in Anspruch, schreibt sie. „Das kann ich als Mutter von zwei Jugendlichen und als berufstätige Frau nicht leisten.“ Sie könne – verständlicherweise – nicht für ein Jahr aus dem Berufsleben aussteigen.

Eine klassische Studienberechtigungsprüfung wäre keine Alternative. Nach Angaben der Universität erfüllt Charlotte die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht. Ein entsprechendes Ansuchen setzt unter anderem die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich definierten Personengruppe voraus.

Ministerium: „Sehr offener Zugang“

Auch das Wissenschaftsministerium verweist in einer Anfrage der Kleinen Zeitung auf den gesetzlichen Rahmen. Die Universitäten entscheiden zwar selbst über Zulassungen, müssen sich aber an dieselben gesetzlichen Kriterien halten. Bei wesentlichen Unterschieden zu einer österreichischen Matura können tatsächlich bis zu vier Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Das Ministerium spricht von einem einheitlichen Rahmen mit Spielraum für Einzelfallentscheidungen und von einem „auch im internationalen Vergleich sehr offenen Hochschulzugang“.

Wie viele Menschen jährlich wegen fehlender allgemeiner Universitätsreife nicht direkt zugelassen werden oder Ergänzungsprüfungen absolvieren müssen, weiß das Ministerium allerdings nicht.

Nur zu Zulassung kaum Spielraum

Auch die Hochschulombudsstelle bestätigt die Rechtslage – und weist auf einen interessanten Unterschied hin: Ist jemand erst einmal zugelassen, können bereits absolvierte Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen grundsätzlich anerkannt werden. Beim Nachweis der Universitätsreife selbst ist der Spielraum deutlich enger.

Charlotte stellt die akademischen Standards nicht infrage. Ihr Punkt ist ein anderer: „Sollte all diese Erfahrung wirklich keine Rolle spielen, wenn beurteilt wird, ob ein erwachsener Mensch für ein Universitätsstudium geeignet ist?“ Fakt ist eben, dass die englische Muttersprachlerin und langjährige Englischlehrerin ihr Lehramtsstudium erst beginnen dürfte, wenn sie eine Ergänzungsprüfung in Englisch abgelegt hat.