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Eintrag im Strafregister: Wer bekommt Auskunft über Gewalttäter?

Das Strafregister ist in Österreich streng geregelt. Privatpersonen erfahren nicht, wer wegen schwerer Gewalt vorbestraft ist. In Irland wurde das nun geändert.

Wie erfährt man, ob jemand ein vorbestrafter Gewalttäter ist? Als Privatperson eigentlich gar nicht
© Christoph Hardt via www.imago-images.de
Wie erfährt man, ob jemand ein vorbestrafter Gewalttäter ist? Als Privatperson eigentlich gar nicht
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten

1 Irland führt ein öffentlich zugängliches Online-Register über schwere Gewalttäter ein. Interessierte sollen unter anderem überprüfen können, ob ihr Partner in der Vergangenheit verurteilt worden ist. Wie ist das in Österreich?

ANTWORT: „In Österreich gibt es kein öffentlich zugängliches Online-Register, in dem Privatpersonen nachsehen können, ob ihr Partner oder eine andere Person wegen schwerer Gewalt verurteilt wurde“, sagt Rechtsanwalt Arthur Berger aus St. Veit. Das österreichische Strafregister wird zentral geführt und dient der behördlichen Erfassung strafgerichtlicher Verurteilungen. Ein allgemeines Auskunftsrecht für aktuelle oder potenzielle Partner ist gesetzlich nicht vorgesehen. Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt können daher nicht frei im Internet abgefragt werden. „Überdies könnte in Österreich ein freier Zugang zu solchen Informationen gegen die geltenden Persönlichkeitsrechte und zudem auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, weswegen die Einführung eines solchen öffentlichen Registers nicht ohne Weiteres machbar scheint“, meint Berger. „Bei bestimmten Delikten sind bei Einleitung eines Strafverfahrens und im Fall einer Verurteilung jedoch Arbeitgeber, Behörden oder Anlaufstellen zu informieren. So zum Beispiel Bezirkshauptmannschaften, das Arbeitsinspektorat, oder auch die Lehrlingsstellen.“

2 Bekommen Arbeitgeber oder Vermieter von der Behörde eine Strafregisterauskunft, wenn sie sich über eine bestimmte Person, etwa im Zuge einer Bewerbung, informieren wollen?

„Die Strafregisterbescheinigung wird immer nur auf Antrag der betroffenen Person selbst ausgestellt“, sagt Rechtsanwalt Berger. Die betroffene Person kann die Bescheinigung dann beispielsweise dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen vorlegen. „Es gibt bestimmte Berufe, bei denen dem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung vorzulegen ist.“ Für Tätigkeiten im Sicherheitsbereich oder bei der Arbeit mit Kindern in Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen braucht man in der Regel eine Strafregisterbescheinigung.

3 Welche Personen sind im Strafregister eingetragen?

„Hier werden alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen erfasst“, betont der Anwalt. Es scheint aber nicht jede Verurteilung auf. „So scheinen im polizeilichen Führungszeugnis keine Urteile mit verhängten Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten auf. Diese sind behördenintern zwar sichtbar, aber eben nicht im Führungszeugnis.“ Für Jugendliche, die eine kleinere Straftat begangen haben, kann das beispielsweise bei der Jobsuche wichtig sein.

Rechtsanwalt Arthur Berger
© Maria Wawrzyniak/honorarfrei
Rechtsanwalt Arthur Berger

4 Werden die Eintragungen der Vorstrafen nach einer gewissen Zeit gelöscht?

Verurteilungen bleiben nicht automatisch für immer sichtbar. „Sie werden nach Ablauf einer gesetzlichen Tilgungsfrist grundsätzlich von Gesetzes wegen automatisch getilgt, da muss kein eigener Antrag auf Tilgung gestellt werden“, meint Berger. Die Tilgungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle Strafen (Freiheits- oder Geldstrafen) beziehungsweise die damit verbundenen Maßnahmen vollzogen sind. „Die Tilgungsfrist bei einer einzigen Verurteilung kann drei, fünf, zehn oder fünfzehn Jahre betragen – dies ist abhängig vom verurteilten Strafmaß und teilweise auch vom Alter des Verurteilten“, erklärt der Rechtsanwalt. Auf eine vorzeitige Tilgung besteht kein Rechtsanspruch. Wenn eine solche aber für die Erlangung eines bestimmten Arbeitsplatzes nötig wäre, kann eine vorzeitige Tilgung über ein beim Justizministerium einzureichendes Gnadengesuch beantragt werden.

Rechtsanwältin Julia Marinovic
© kaerntenphoto, KK
Rechtsanwältin Julia Marinovic

5 Wer hat Zugriff oder Einsicht ins Strafregister und wer kann dort Verurteilungen abfragen?

Der Zugriff auf das Strafregister ist in Österreich gesetzlich sehr streng geregelt und richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Behörde und dem Zweck der Abfrage. Selbst die Strafregisterbescheinigung, die eine Person über sich selbst beantragen kann, gibt nicht sämtliche im Strafregister gespeicherten Informationen wieder. „Gerichte, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden verfügen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Strafverfolgung, über weitreichende Auskunftsrechte“, sagt Rechtsanwältin Julia Marinovic aus Klagenfurt. Zusätzlich können aber auch andere Behörden unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Strafregisterdaten abfragen.

6 Wer verwaltet in Österreich das Strafregister?

„Das Strafregister wird von der Landespolizeidirektion Wien geführt“, weiß Marinovic. Darin werden insbesondere rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen erfasst. Daraus ergibt sich unter anderem, welche Person wegen welcher Straftat verurteilt wurde und welche Strafe verhängt worden ist. „Auch damit verbundene Entscheidungen, wie etwa eine bedingte Strafnachsicht oder die Dauer einer Probezeit werden im Strafregister festgehalten.“

Unvergesslicher Fall

Unvergesslich ist der Fall einer Nachmittagsbetreuung einer Klagenfurter Schule: Ein pädophiler und vorbestrafter Gewalttäter konnte dort mit Kindern arbeiten, weil niemand einen Strafregisterauszug von ihm verlangt hat. Was dort niemand wusste: Der Mann war bereits wegen Kindesmissbrauchs in Haft. Trotzdem durfte er in der Schule arbeiten und lernte dort einen Buben kennen, den er später zu Hause unter Medikament gesetzt und zigfach missbraucht hat. Der Fall liegt Jahre zurück, in „delikt“, dem Kriminalpodcast der Kleinen Zeitung, erfahren Sie alle Hintergründe dazu.

Gesetz in Irland, benannt nach Jennie Poole

Ob wir einen Partner in einer Bar, beim Sport oder über eine Dating-App kennenlernen: Ihm steht nicht auf der Stirn geschrieben, ob er Ex-Partnerinnen misshandelt hat. Auch in Irland nicht. Dort aber steht das bald im Netz. Durch das neue Gesetz „Jennie´s Law“ soll es ein öffentlich einsehbares Register von verurteilten Gewalttätern geben. Das Gesetz wurde im Juli vom irischen Parlament verabschiedet.

Benannt ist das irische Gesetz nach Jennifer „Jennie“ Poole aus Dublin. Siebenmal stach ihr Ex-Freund am 17. April 2021 auf Jennie ein, dann starb die 24-jährige Mutter von zwei Kindern. Der Täter wurde am 29. April 2022 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Dabei hatte er bereits zwei Jahre im Gefängnis gesessen, weil er 2015 eine Ex-Partnerin und ihre Mutter mit einem Messer angegriffen hatte. Jennie Poole wusste davon nichts. Auch ihre Familie erfuhr das erst vor Gericht - und kämpfte in der Folge vier Jahre für das neue Gesetz.