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Verfälschte E-Mail hat rechtliches Nachspiel für Kärntner Politiker

Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Keutschacher Gemeinderat. Der Vorwurf: Datenfälschung. Kurz vor Prozessbeginn kam es doch noch zu einer Diversion.

Im Keutschacher Gemeinderat geht es zumeist hitzig zu
© Dieter Kulmer
Im Keutschacher Gemeinderat geht es zumeist hitzig zu
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt

Dass es im Keutschacher Gemeinderat ruppig zugeht, ist bekannt. Mitunter haben die Auseinandersetzungen aber auch ein juristisches Nachspiel. Das zeigt der Fall Georg Tazoll.

Der umtriebige SPÖ-Mandatar ist stellvertretender Vorsitzender des Kontrollausschusses. Am 18. März berichtete er im Gemeinderat über dessen Beschluss, rund 36.000 Euro von Bürgermeister Gerhard Oleschko (Team Kärnten) zurückzufordern. Das Geld soll der Ortschef 2024 unrechtmäßig ausgegeben haben. Zudem sollte, falls Oleschko nicht zahlt, eine Rechtsanwältin beauftragt werden, damit sich die Gemeinde dem laufenden Strafverfahren gegen den Bürgermeister als Privatbeteiligte anschließt. Für Oleschko gilt die Unschuldsvermutung.

Mail nicht vollständig weitergeleitet

Vor der Sitzung hatte Tazoll bei der Gemeindeaufsicht nachgefragt, ob dieses Vorgehen korrekt ist. Die Antwort: Die Rückforderung sei rechtens, die Beauftragung einer Anwältin müsse allerdings im Gemeindevorstand vorberaten werden. Das war nicht passiert. Tazoll leitete die E-Mail der Behörde zwar an die Gemeinderäte weiter, ließ den Hinweis zur Anwaltsbeauftragung jedoch weg.

Daraufhin erstattete ein Mitglied der Bürgermeisterfraktion Anzeige gegen den SPÖ-Politiker. Der Vorwurf: Tazoll habe mit einer verfälschten E-Mail versucht, die Mandatare über unzulässige Anträge abstimmen zu lassen. Die Kleine Zeitung berichtete.

Datenverfälschung (§225a Strafgesetzbuch)

Wer durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten falsche Daten mit dem Vorsatz herstellt oder echte Daten mit dem Vorsatz verfälscht, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Der Strafantrag ist im Strafprozessrecht eine Form der Einbringung einer Anklage bei Gericht, die bei strafrechtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht oder dem Einzelrichter am Landesgericht zur Anwendung kommt.

Für die Ermittler war das offenbar ein klarer Fall: Am 30. Juni brachten sie einen Strafantrag wegen Datenfälschung beim Bezirksgericht Klagenfurt ein, wie zuerst der Kärntner Monat berichtete. Zum Prozess kam es letztlich nicht, stattdessen wurde das Verfahren mittels Diversion beendet, wie Gerichtssprecherin Martina Löbel bestätigt. Tazoll muss die Gerichtsgebühren bezahlen und darf sich während einer zweijährigen Probezeit nichts zuschulden kommen lassen.

Der 66-Jährige ist erleichtert. „Die Anzeige war eine politische Racheaktion und hat mich viele Nerven gekostet. Ich wollte ja niemanden hintergehen“, sagt Tazoll. Vielmehr habe er in der Gemeinderatssitzung mündlich darauf hingewiesen, dass die Anwältin nicht beauftragt werden könne. „Wenn ich gewusst hätte, welche Folgen das hat, hätte ich es anders gemacht.“