Richter zu Langfinger: „Das nächste Mal scheppert es richtig“
Ein 20-Jähriger bestahl ausgerechnet jene Rotkreuz-Ortsstelle, bei der er seinen Zivildienst ableistete. Am Mittwoch stand er vor dem Bezirksgericht in Liezen.
Der junge Mann, der am Mittwoch auf der Anklagebank am Bezirksgericht in Liezen Platz nahm, war für Richter Hans-Joachim Maierhofer kein Unbekannter. Im Gegenteil: Erst vor ein paar Monaten saß er ihm das letzte Mal gegenüber. „Können Sie sich noch erinnern? Da habe ich mords mit Ihnen geschimpft und gesagt, dass Sie Ihr Leben in den Griff bekommen sollen“, so Maierhofer zum angeklagten Österreicher.
Doch nur zwei Wochen nach der damaligen Verhandlung hatte der 20-Jährige bereits die nächste Straftat begangen. Konkret soll er bei der Rotkreuz-Ortsstelle im Bezirk Liezen, wo er zu diesem Zeitpunkt noch seinen Zivildienst ableistete, einen E-Scooter, eine Kiste Bier und eine Packung Bratwürste gestohlen haben. „Wie sind Sie denn auf diese Schnapsidee gekommen?“, wollte der Richter wissen.
Angeklagter mit Alkoholproblem
Er habe Durst gehabt, entgegnete der geständige Angeklagte kleinlaut. Den E-Scooter und die Kiste Bier habe er wieder zurückgebracht, die Bratwürste seien allerdings bereits verdorben gewesen. Um den Schaden wieder gut zu machen, habe er den Verantwortlichen der Rotkreuz-Ortsstelle 50 Euro gegeben. „Das wird nicht mehr passieren“, beteuerte der 20-Jährige. „Ich mache die Arbeit hier nicht erst seit zwei Wochen. Diesen Satz habe ich schon oft gehört. Manche sehe ich nie wieder, andere aber öfter als mir lieb ist. Und zu letzterer Gruppe gehören Sie“, entgegnete Maierhofer.
Auch der Bewährungshelfer des vorbestraften Mannes kam zu Wort. Er gab zu Protokoll, dass der 20-Jährige immer pünktlich zu den Treffen erscheine und sein Fehlverhalten einsehe. „Wenn er mit einer Gruppe beisammen sitzt, trinkt er teilweise über die Maßen Alkohol. In alkoholisiertem Zustand begeht er dann Delikte“, erklärte der Bewährungshelfer.
Letzte Chance
Auch dem Richter ist aufgefallen, dass bei den Taten immer Alkohol im Spiel war. Daher wies er den Angeklagten an, sich einer ambulanten Entzugstherapie zu unterziehen. Das Geständnis und sein junges Alter wirkten sich mildernd aus. Die einschlägigen Vorverurteilungen – insgesamt handelt es sich um eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten – wurden erschwerend gewertet.
Dieses Mal hatte der 20-Jährige nochmal Glück, er wurde zu sechs Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. „Das ist jetzt Ihre letzte Chance. Sollten Sie auch nur einen Kaugummi mitgehen lassen, sitzen wir wieder da und dann gehen Sie mindestens für eineinhalb Jahre ins Gefängnis“, machte der Richter dem Angeklagten abschließend klar.