Chlorwasser in Teich geleitet: Kärntner Fischzüchter klagt Nachbarn
Ein Nachbarschaftsstreit findet vor dem Richter seine Fortsetzung: Ein Hausbesitzer soll sein mit Chlor versetztes Poolwasser in einen Teich abgelassen haben. Tausende Fische verendeten.
Und wieder ist der Gartenzaun der Tatort: Ein Kärntner, der eine Fischzucht in einer Wörtherseegemeinde betreibt, klagt nämlich seinen Nachbarn und behauptet, dieser habe im April 2025 sein mit Chlor versetztes Poolwasser absichtlich in seinen Fischteich abgeleitet. Tausende Fische – Forellen, Saiblinge und zwei seltene und dementsprechend wertvolle Albinofische – sollen in weiterer Folge verendet sein. Der Fischzüchter will sich entschädigt sehen und klagt seinen Nachbarn auf rund 9000 Euro Schadensersatz. Gleichzeitig verlangt er eine Unterlassungserklärung. Also sieht man sich am Bezirksgericht Klagenfurt wieder.
„Wollen sie sich einigen?“, fragt Richter Johann Wuzella gleich zu Beginn der Verhandlung in die Runde. Ein bestimmendes Kopfschütteln kommt von beiden Seiten, also vom Kläger wie auch vom Beklagten. Der Poolbesitzer erzählt dann seine Version der Geschichte. Wie schon die Jahre davor habe er seinen Stahlwandpool auch an besagtem Frühlingstag abgelassen. „Ich lasse im Herbst immer 20 bis 30 Zentimeter im Pool, damit die Folie gespannt bleibt“, erzählt der Beamte im Zeugenstand. Chlor habe er mit Sicherheit keines mehr dazugefügt. „Ich tanke doch auch kein Auto voll bevor ich es verkaufe“, merkt der 47-Jährige an.
Wenn ich zu viele Fische in mein Aquarium gebe, stirbt auch die Hälfte.
— Beklagter Poolbesitzer
Er habe also das mehrere Monate alte Wasser über einen Schlauch abgeleitet. „Ich verwende es dann immer zum Gießen der Hecken oder des Rasens“, erklärt er dem Richter. Besagten Schlauch habe der Poolbesitzer über eine Steinmauer in seine Hecke gelegt. Dabei sei es zu einem Zwischenfall gekommen: „Der Schlauch ist von der Mauer gefallen!“ Für einen Zeitraum von circa 20 Minuten sei dann das alte Poolwasser auf die Straße geronnen, genauer gesagt in eine Mulde und in weiterer Folge in den Oberflächenwasserschacht. Dieser führt über einen Bach direkt in den Teich des Fischzüchters. Ein Arbeiter, der mit Asphaltfräsarbeiten in diesem Bereich beschäftigt war, bestätigt das, spricht aber von einer Stunde.
Immer wieder Verschmutzungen im Bach
„War der Schlauch bewusst so hingelegt oder eher zufällig?“, bohrt Richter Wuzella beim Zeugen nach. „Bewusst“, gibt dieser als Antwort. Ein weiterer Nachbar erzählt, dass er immer wieder Verschmutzungen im Bach beobachtet hätte, unter anderem habe er dort auch schon alte Batterien gefunden. Dass der Beklagte oder andere Nachbarn – bei zehn Häusern in der Sackgasse nahe des Wörthersees gibt es immerhin sieben Pools – Poolwasser in den Bach leiten, sei ihm noch nie aufgefallen.
„Es gibt in diesem Fall noch viele offene Fragen“, wirft die Anwältin des Poolbesitzers, Karin Kostan, ein. So steht beispielsweise die Höhe des Schadens zur Diskussion. Dies könnte auf einen Überbesatz an Fischen im Teich hinweisen. Sauerstoffmangel, eine erhöhte Schadstoffbelastung im Wasser sowie in weiterer Folge Stress und Krankheiten würden dann auch zum Tod der Tiere führen. Das soll jetzt alles ein Gutachter klären. „Dann allerdings würde dann bei ihnen was hängen bleiben“, richtet Wuzella diese Aussage in Richtung des Fischzüchters. „Auf alle Fälle gehört das aus der Welt geschafft“, erklärt der Richter und vertagt die Verhandlung.