Ein Jahr Informationsfreiheit: Laut NGO nun "vieles besser"
Seit dem 1. September 2025 gibt es mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen. "Vieles ist besser geworden", sagte Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit zur APA; man erhalte im Regelfall mehr Informationen als vorher. Beim Bundeskanzleramt sind im ersten Jahr zum Beispiel 270 Anfragen eingegangen, bei der Stadt Wien 1.823, wie man auf Anfrage mitteilte. Beim Bundesverwaltungsgericht gab es 230 Verfahren zum IFG.