Kein Berufsschutz: Arbeit als Pflegekraft gilt nicht als „angelernter“ Beruf
Eine Pflegehelferin aus Kärnten brachte den Fall ins Rollen. Die OGH-Entscheidung: Die geprüfte Pflegeassistentin genießt keinen Berufsschutz. Sie ist damit schlechter gestellt als viele angelernte Arbeiter. Das entspricht ständiger Judikatur, zeigt aber eine Schieflage auf.