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Kein Berufsschutz: Arbeit als Pflegekraft gilt nicht als „angelernter“ Beruf

Eine Pflegehelferin aus Kärnten brachte den Fall ins Rollen. Die OGH-Entscheidung: Die geprüfte Pflegeassistentin genießt keinen Berufsschutz. Sie ist damit schlechter gestellt als viele angelernte Arbeiter. Das entspricht ständiger Judikatur, zeigt aber eine Schieflage auf.

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© IMAGO/Ute Grabowsky/photothek.de
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Christine Kary